Türkei mit weiteren Änderungen bei der Photovoltaik-Förderung

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Erst im Dezember 2015 sorgte die türkische Regierung mit einer Verordnung für Aufsehen, wonach Einfuhrumsatzsteuern für Photovoltaik-Module nach Gewicht bemessen werden sollen. Nun plant das Land nach pv magazine-Informationen weitere Änderungen bei der Solarförderung, die künftige Investitionen in große Photovoltaik-Kraftwerke weiter erschweren könnten. „Heute oder in den kommenden Tagen wird ein Gesetz veröffentlicht, in dem eine Reihe neuer Regularien für Photovoltaik-Anlagen bis ein Megawatt zu erwarten sind“, sagt Yalcin Adiyaman, Deputy General Manager von Halk Enerji. So dürfe ein Investor künftig nicht mehr als ein Megawatt pro Umspannwerk beantragen. Diese Regelung wirke eher gegen institutionelle Investoren, sagt Adiyaman weiter. So dürfe es nach dem neuen Gesetz keine Übertragung von Geschäftsanteilen zwischen der Zuteilungsgenehmigung und der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage mehr geben. Damit entstünden Probleme in der Zwischenfinanzierung, wenn Projektentwickler und Investor nicht identisch wären.

Neben dieser Regelung ist auch vorgesehen, dass die zu errichtende Kapazität auf das 30-fache des nachgewiesenen Strombedarfs (IST-Werte) beschränkt werden soll, wie Adiyaman pv magazine erklärt. „Bislang konnte bei einem symbolischen Eigenverbrauch von wenigen Kilowattstunden der ‚Überschuss‘ für 133 US-Dollar pro Megawattstunde an den lokalen Energieversorger verkauft werden. Damit werden insbesondere neu errichtete Entitäten von der Antragsstellung faktisch ausgeschlossen“, so der Deputy General Manager von Halk Enerji. Das Auffinden von bereits vorhandenen Anlagen und die reibungslose Übernahme durch einen Investor werde sich wohl zusätzlich erschwerend auswirken.

Das Segment bis ein Megawatt Leistung ist in der Türkei sehr interessant, da bislang lizenzfrei Photovoltaik-Anlagen installiert werden konnten. Es sei das aktuell dominierende Geschäftsmodell, bei dem technisch und juristisch getrennte 1-Megawatt-Anlagen zu Kraftwerken mit mehreren Megawatt gebündelt würden, sagt Adiyaman weiter. In der Regel zu Kraftwerken mit drei bis zehn Megawatt Leistung; aber auch Projekte dieser Art mit mehr als 40 Megawatt seien in Planung. Nach Aussage von Adiyaman liegen genehmigte Voranträge von mehr als fünf Gigawatt für dieses Anlagensegment vor.

„Unter Berücksichtigung der bereits im Dezember 2015 in Kraft getretenen Einfuhrbeschränkungen für aus dem Ausland stammende Module, ist mit den neuen Regularien eine Änderung der Kräfteverhältnisse im türkischen Photovoltaik-Markt zu erwarten. Welche Dynamik entstehen wird, bleibt abzuwarten“, sagt Adiyaman mit Blick auf die Gesetzesänderung. Allerdings gebe es auch positive Entwicklungen. So sei vorgesehen, dass fünf Megawatt pro Umspannwerk für Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung vorgemerkt werden sollen. Dies könnte den Grundstein für die Entwicklung dieses Segments legen, das bislang in der Türkei noch überhaupt nicht entwickelt ist, wie Adiyaman sagt.

Er sieht in dem neuen Gesetz so auch mehr Chancen als Risiken für den türkischen Photovoltaik-Markt. Für Halk Enerji als EPC ist es letztendlich egal für wen und was wir verbauen, auch wenn wir lieber mit etablierten Lieferanten wie Hanwha arbeiten. Wichtig ist das Marktvolumen und das zeigt deutlich nach Norden“, sagt Adiyaman. Die Auftragsbücher von Halk Enerji seien voll.

In der Türkei sind nach Angaben von Adiyaman im vergangenen Jahr gut 500 Megawatt Photovoltaik-Leistung installiert und rund die Hälfte davon ans Netz angeschlossen worden. Für dieses Jahr sei „deutlich mehr“ zu erwarten, zumal die Lizenzprojekte hinzukämen. „Es zeigt sich immer mehr wie wichtig der Einsatz von Photovoltaik für die Türkei ist. Dabei spielen insbesondere geopolitische Überlegungen mit Blick auf die Versorgungssicherheit eine Rolle“, sagt Adiyaman mit Blick auf die Abhängigkeit von russischem Gas. (Sandra Enkhardt)

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