Photovoltaik-Ausschreibungen: Zehn Ackerflächen fürs ganze Jahr

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Die vierte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen läuft und bis zum 1. April können nun Gebote abgegeben werden. Mit dem neuen Jahr hat die Bundesregierung die zulässigen Flächen ausgeweitet. Es können Gebote für Flächen abgegeben werden, die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen und von letzterer verwaltet werden. Dafür ist keine Beschränkung vorgesehen. Diese gibt es jedoch für die Zuschläge auf Photovoltaik-Kraftwerke auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten – also solche auf denen sich Landwirtschaft auch naturbedingte Nachteile nicht lohnt. Hier sind in der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) für 2016 und 2017 jeweils zehn Zuschläge vorgesehen.

Dieses Kontingent könnte theoretisch bereits in der ersten Runde ausgeschöpft werden. „Sobald diese Anzahl überschritten wurde, werden in diesem Jahr keine weiteren Zuschläge für diese Flächen erteilt, unabhängig davon, ob die Gebotspreise unter denen der anderen Gebote liegen“, erklärte Philipp Wolfshohl von der Bundesnetzagentur auf Anfrage von pv magazine. So würde der 11. Bieter für eine Photovoltaik-Anlage auf einer benachteiligten Ackerfläche leer ausgehen, selbst wenn er einen geringen Preis als die Konkurrenten bietet, die auf anderen Flächen bauen wollen. Sobald das Kontingent für die Ackerflächen erschöpft sei, wolle die Behörde darüber informieren. „Wir würden dieses Ergebnis in Pressemitteilungen und im Internet bekanntgeben, damit die Bieter nicht unnötig Gefahr laufen, weiterhin Gebote auf Ackerflächen abzugeben“, erklärte Wolfshohl weiter. (Sandra Enkhardt)

Mehr zum Thema Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen finden Sie auch in der kommenden Ausgabe des pv magazine Deutschland. Sie erscheint am 7. März.

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