Lichtblick: Elektroautos können 30 Prozent billiger Strom tanken

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Die Stromkosten für Elektroautos könnten um 30 Prozent reduziert werden und damit Elektromobilität gegenüber Diesel- und Benzin-Fahrzeugen zusätzlich attraktiv machen. Der Verteilnetzbetreiber Stromnetz Hamburg GmbH und das Energieunternehmen Lichtblick wollen dies nun in einem gemeinsamen Projekt in der Hansestadt demonstrieren.

Grundlage sei eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (§14a EnWG). Diese sehe grundsätzlich vor, dass Netzbetreiber Elektroautos ähnlich wie Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen als sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ behandeln können. Wegen der noch fehlenden Ausfuhrbestimmung gebe es allerdings noch keine Rechtssicherheit dafür, hieß es bei Lichtblick. In Hamburg solle dennoch die praktische Umsetzung demonstriert werden. Elektroautos sollen dabei an der der privaten Ladesäule von abends 21 Uhr bis morgens 6 Uhr vergünstigt Strom beziehen. Bei der zeitlichen Einschränkung würden die Netzentgelte sinken, hieß es weiter. Lichtblick könne durch diese Vereinbarung mit dem Hamburger Verteilnetzbetreiber seinen Ökostromtarif für die Elektroautos um etwa 30 Prozent gegenüber den Haushaltsstromtarifen senken.

In einem ersten Schritt will Lichtblick den neuen Tarif einigen Testkunden anbieten. „Die Regelung, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen reduzierte Netzentgelte anzurechnen, ist bereits geübte Praxis und kann somit auch auf alle Verbraucher mit privater Ladeinfrastruktur gleichermaßen ausgeweitet werden“, sagt Christian Heine, kaufmännischer Geschäftsführer von Stromnetz Hamburg. Verbraucher mit Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen könnten bereits von preiswerteren Heizstromtarifen profitieren.

Nach Ansicht von Gero Lücking, Geschäftsführung Energiewirtschaft bei Lichtblick, ist dieses Modell auch sinnvoller als die derzeit diskutierten Kaufprämien für Elektroautos. Die Politik sollte lieber auf die vorhandenen Möglichkeiten setzen und diese sinnvoll fördern. „Leider hat es die Bundesregierung bisher versäumt, einen klaren Rechtsrahmen für preiswerten Fahrstrom zu verabschieden. Das wäre schnell und einfach möglich. Dann könnten die Verbraucher ihre Elektroautos zuhause mit billigem Fahrstrom beladen – und gleichzeitig die Stromnetze entlasten“, erklärte Lücking. Ohne die Ausführungsverordnung müsste Lichtblick mit jedem der etwa 900 Netzbetreiber in Deutschland eine eigene Vereinbarung schließen, um seinen günstigen Fahrstrom für private Ladesäulen anbieten zu können. Dieser Verwaltungsaufwand würde die Kostenersparnis beim Strom wieder zunichtemachen. (Sandra Enkhardt)

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