Bundesrat fordert Nachbesserungen beim Strommarktgesetz und Smart Metern

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In seiner letzten Sitzung des Jahres hat sich der Bundesrat am Freitag unter anderem mit dem Strommarktgesetz befasst. Die Länderkammer fordert dabei umfangreiche Nachbesserungen von der Bundesregierung. Sie sehe „mit Sorge, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Energiespeichern – und hier insbesondere Pumpspeicherkraftwerken – kontinuierlich verschlechtert haben“. Die Bundesregierung solle mögliche Hemmnisse für deren Errichtung und Betrieb beseitigen, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrats. Auch sollte der Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen sinnvoll genutzt werden. Daher dürften sie bei Netzengpässen möglichst nicht abgeschaltet werden. Weiteres Verbesserungspotenzial sieht der Bundesrat auch beim Energiewirtschaftsgesetz, der Stromnetzentgeltverordnung, der Stromnetzzugangsverordnung und dem EEG.

Der Entwurf zum Strommarktgesetz wird nun gemeinsam mit der Stellungnahme des Bundesrats und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag weitergeleitet. Dieser muss dann über das Gesetz entscheiden.

Beim Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende forderte die Länderkammer ebenfalls noch Änderungen. So sollten Endverbraucher mit einem Jahresstromverbraucher bis zu 6000 Kilowattstunden die Einbindung ihres Messsystems in ein Kommunikationsnetz ablehnen können. Zudem müsste die Speicherfrist für Energieverbrauchswerte von 24 auf 12 Monate im Sinne des Datenschutzes verkürzt werden. Der Einbauzwang von Smart-Metern, wie ihn die Regierung einführen will, hatte auch in der Solarbranche für Unruhe gesorgt. In den nächsten Wochen wird nun der Bundestag über den Gesetzentwurf sowie die Verbesserungsvorschläge der Länder beraten.

Die Länderkammer befasste sich in der Sitzung auch mit dem Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen und billigte diesen. Im Gesetz vorgesehen ist auch, dass Wechselstromleitungen aus technischen Gründen weiterhin größtenteils Freileitungen bleiben sollten. Allerdings soll die Zahl der Pilotprojekte erhöht werden, um so mehr Erfahrungen zu sammeln. Dieses Gesetz muss für sein Inkrafttreten nun nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Der Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) hat der Bundesrat ebenfalls am Freitag zugestimmt. Damit kann das Gesetz zum 1. Januar in Kraft treten. Es sieht eine Verlängerung der Förderung für KWK-Anlagen bis 2022 vor, was Betreibern mehr Planungssicherheit geben soll. Finanziert wird die Förderung durch eine Umlage auf den Strompreis. Der jährliche Kostendeckel sei dabei auf 1,5 Milliarden Euro erhöht worden. Zugleich kritisierte der Bundesrat in einer ergänzenden Erschließung, dass seine Kritik von der Bundesregierung nur unzureichend berücksichtigt worden sei. Die Nettostromerzeugung aus KWK-Anlagen werde daher deutlich hinter der Forderung von 25 Prozent zurückbleiben. (Sandra Enkhardt)

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