Im Oktober hat das Landgericht Itzehoe in erster Instanz ein Urteil zugunsten von Rückforderungen in Höhe von 768.000 Euro zuzüglich Zinsen gefällt. Das Landgericht teilte mit, dass es entschieden habe, dass „ein privater Betreiber einer Photovoltaik-Anlage die an ihn gezahlte Einspeisevergütung an den Netzbetreiber je nach Zeitraum der Einspeisung vollständig oder teilweise zurück bezahlen muss, sofern er seine Anlage nicht bei der Bundesnetzagentur gemeldet hat“. Der in diesem Fall betroffene Anlagenbetreiber habe zwischen dem 24.8.2012 bis zum 20.10.2014 Solarstrom ins Netz eingespeist, ohne seine Photovoltaik-Anlage bei der Bundesnetzagentur zu melden. Der Netzbetreiber habe in dieser Zeit die nach dem EEG vorgesehene Vergütung gezahlt. „Diese kann sie von dem Betreiber nach dem Urteil der sechsten Zivilkammer nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung teilweise zurückverlangen“, heißt es beim Gericht. Der Betreiber habe für die Zeit bis Ende Juli 2014 nur einen Anspruch auf den energieerträgerspezifischen Marktmittelwert, der deutlich unter der EEG-Vergütung liege. Nach dem aktuellen EEG entfalle die Einspeisevergütung für Betreiber bei unterlassener Meldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur, so die Richter weiter. Dies habe zur Folge, dass der Netzbetreiber die überzahlte Vergütung zurückverlangen kann. Eine verspätete Meldung entfalte dabei keine Rückwirkung und komme dem Betreiber daher für die Zeit bis zur Meldung nicht zugute. Gegen das Urteil könne noch Berufung eingelegt werden.
Die Linke hat eine weitere kleine Anfrage bezüglich „Rückforderungen von Netzbetreibern an landwirtschaftliche Betriebe“ gestellt. Nach dem Kenntnisstand der Partei soll es zahlreiche Rückforderungen der EEG-Einspeisevergütungen aufgrund von Meldeversäumnissen geben und deren Zahl soll im Laufe des Jahres noch weiter zugenommen haben, wie es in der Anfrage der Linkspartei heißt. Allein im Gebiet der Schleswig-Holstein Netz AG seien demnach mindestens 1600 Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit Rückforderungen in bis zu sechsstelliger Höhe betroffen.
Die Linke will nun von der Bundesregierung wissen, ob sie Kenntnis über die genaue Zahl der versäumten Meldungen hat und wie hoch die Forderungen der Netzbetreiber insgesamt seien. Zudem fragt die Fraktion nach, ob Meldeversäumnisse in bestimmten Netzgebieten gehäuft vorgekommen seien und inwiefern diese hätten vermieden werden können. Die Linkspartei fragt weiterhin, ob die versäumten Meldungen auch mit der Umstellung bei der Bundesnetzagentur auf eine Online-Anmeldung zusammenhängen könnten und wie Härten für betroffene Betreiber abgefedert werden könnten. (Sandra Enkhardt)
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