Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

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Am 21. September hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen Entwurf für das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vorgelegt, der am 4. November im Kabinett und vermutlich Anfang 2016 im Bundestag beschlossen werden soll. Das mag sich langweilig anhören. Ist es aber nicht, wie schon die lange Vorlaufzeit andeutet. Denn es wurde und wird viel darüber gestritten.

Ein Kritikpunkt ist, so Bernd Engel, dass zur Steuerung der Leistung von Photovoltaikanlagen eine Steuerbox vorgesehen ist, die vier Relais enthält. „Das ist die Kombination des 19. mit dem 21. Jahrhundert“, sagt der Professor für nachhaltige Energiesysteme an der TU Braunschweig und Vorstandsbeauftragter Netzintegration bei SMA.

Aber von vorne. Die dritte Binnenmarktrichtlinie Strom der Europäischen Union von 2009 fordert von den Mitgliedsstaaten, 80 Prozent der Letztverbraucher mit intelligenten Messsystemen auszustatten, im Volksmund Smart Meter genannt. Die von manchen Lex Telekom genannte Richtlinie lässt allerdings ein Schlupfloch: Mit Kosten-Nutzen-Analysen können Mitgliedstaaten den Rollout einschränken, wenn er keinen volkswirtschaftlichen Gewinn bringt.

Im Auftrag des BMWi hat die Unternehmensberatung Ernst & Young diese Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Mit ihr begründet der Gesetzentwurf zum Beispiel, dass ein Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden 80 Euro Stromkosten im Jahr sparen kann, wenn er ein Smart Meter einbaut. Da der derzeitige Zähler 20 Euro im Jahr kostet, dürfen dem Verbraucher für das Smart Meter 100 Euro berechnet werden. Eigenverbrauch zählt bei der Bemessung des Stromverbrauchs übrigens mit.

Für das EU-Szenario, bei dem die Verbraucher Smart Meter nutzen müssen, kam Ernst & Young zu dem Ergebnis, dass es mehr Kosten als Nutzen verursacht. Erst bei einem Szenario, bei dem auch Photovoltaikanlagen größer sieben Kilowatt Leistung ein Smart Meter bekommen, über das sie steuerbar sind, überwiege der volkswirtschaftliche Nutzen. Dazu müssten diese Anlagen mit einem aktiven Einspeisemanagement bis zu fünf Prozent abgeregelt werden dürfen, um Netzausbau zu vermeiden. Die Sieben-Kilowatt-Grenze ist übrigens schon im Energiewirtschaftsgesetz von 2011 enthalten.

Allerdings hat Ernst & Young als Referenzszenario ohne Smart-Meter-Rollout nur den Fall betrachtet, dass Photovoltaikanlagen immer voll einspeisen. Dass Anlagen unter 30 Kilowatt auf 70 Prozent ihrer Nennleistung abgeregelt werden müssen, was bereits ohne aktives Einspeisemanagement den Netzausbau reduziert, war nicht Teil der Analyse. Wenn man das betrachten würde, würde das Rollout im Vergleich zur Alternative „kein Rollout“ unwirtschaftlicher.

Den Betreiber einer Sieben-Kilowatt-Anlage, der 30 Prozent Eigenverbrauch hat, kostet das Smart Meter rund zehn Prozent aller Einnahmen, das sind 80 Prozent des Gewinns. Ob das gerechtfertigt ist, weil damit die Netzintegration eventuell besser möglich ist, darüber lässt sich trefflich streiten. Allerdings regelt das Gesetz deutlich mehr als das reine Smart-Meter-Rollout, zum Beispiel den Datenschutz und den Umgang mit den Daten. Es soll außerdem sicherstellen, dass die Kommunikation nicht angreifbar ist und beispielsweise die Photovoltaikanlagen von Hackern abgeregelt werden können. Das könnte zu einem ernsthaften Blackout führen.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat ausführlich zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. „Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, sagt Holger Loew, Leiter Infrastruktur und Technik. Derzeit wüssten Verteilnetzbetreiber fast gar nichts über ihre Netze. Wenn man an einigen richtigen Stellen Messpunkte einbauen würde, wäre schon viel gewonnen, ganz ohne Smart-Meter-Rollout.

Was das aktive Einspeisemanagement angeht, für das auch die kleinen Sieben-Kilowatt-Anlagen durch das Gesetz steuerbar gemacht werden sollen, gebe es sehr wohl Alternativen, mit lokalen Regelungen zu arbeiten. „Heute werden neue Photovoltaikanlagen fast ausschließlich in gut ausgebauten, vorstädtischen Netzen errichtet“, sagt Loew. Da sie hier nicht zu Überlastung führen, kann durch ihre Abregelgung auch kein Netzausbau eingespart werden. Die Annahmen der Kosten-Nutzen-Analyse überschätzen daher die Vorteile. Der BEE geht so weit, dass seiner Ansicht nach die volkswirtschaftlichen Kosten den Nutzen deutlich übersteigen.

„Der größte Skandal ist aber“, sagt Bernd Engel, der an der BEE-Stellungnahme mitgearbeitet hat, „dass die im Gesetz geforderte Steuerbarkeit bisher noch gar nicht nachgewiesen ist.“ Nicht einmal für die Steuerbox mit der 19.-Jahrhundert-Technik. Es fehlten auch die für die Entwicklung der Steuerbarkeit notwendigen Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Der BEE kritisiert besonders scharf, dass alle Kommunikation über das Smart Meter und das damit zusammenhängende Gateway stattfinden müsse. Es sei vollkommen unklar, wie Hersteller in Zukunft über Fernwartung Softwareupdates einspielen, was man bei der Reaktion auf das 50,2-Hertz-Problem schmerzhaft vermisst habe, oder ihre Monitoringsysteme auslesen können. Es gebe heute Anlagen, die mit einer Geschwindigkeit gesteuert werden, die über das vorgesehene Gateway gar nicht möglich sei.

„Im Ministerium geht der Blick noch zu wenig über die Bereichsgrenzen hinweg, und es fehlt ein gemeinsames Bild, wie das Zielsystem 2050 aussehen soll“, sagt Loew. Die Unternehmen der Solarbranche hätten allerdings auch zu spät gemerkt, welche Implikationen der Gesetzentwurf hat. Ob sich am Gesetzentwurf noch viel ändern lässt, ist unklar. Holger Loew rät, dass Unternehmen ihre Landkreisabgeordneten zu überzeugen, im Bundesrat und Bundestag politischen Druck aufzubauen. (Michael Fuhs)

Ernst & Young wird auf unserer Website und in unserem Newsletter zu der Kritik an dem Gesetzentwurf Stellung nehmen: www.pv-magazine.de, Webcode 4627.

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