Ausschreibungen: Rufe nach Sonderkontingent für Bürgerenergie werden lauter

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Mit der EEG-Reform im kommenden Jahr will die Bundesregierung die EEG-Förderung für Photovoltaik, Windkraft und Biomasse weitgehend auf Ausschreibungen umstellen. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte Ende Juli seine Eckpunkte für das Ausschreibungsdesign bei den einzelnen Erneuerbaren vorgelegt. Bereits in den ersten Resonanzen zeigte sich, dass die Verbände und Organisationen aus dem Bereich der Erneuerbaren wenig angetan sind von dem Papier. Nun reichten sie ihre offiziellen Stellungnahmen ein und dabei wird vor allem deutlich, dass Sonderregelungen für Bürgerenergie-Projekte gebraucht werden.

„Die Risiken von Ausschreibungen bei der Windenergie, Photovoltaik-Dachanlagen und der Wasserkraft überwiegen bei weitem die Chancen. Der BEE lehnt Ausschreibungen bei diesen Technologien deshalb weiterhin ab“, erklärte Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Bei Photovoltaik und Bioenergie fänden in Folge der vergangenen EEG-Novellen bereits kein nennenswerter Ausbau mehr statt. Auch die ersten Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen hätten angesichts der zu kleinen Mengen keine Erholung bewirkt.  „Wieviele der in den Ausschreibungen bezuschlagten Projekte am Ende tatsächlich umgesetzt werden, steht in den Sternen.“

Besonders gefährdet seien Bürgerenergieprojekte, wenn eine weitgehende Umstellung der EEG-Förderung auf Ausschreibungen erfolge. Sie bräuchten eigene Regelungen, heißt es beim BEE. Dies betont auch Greenpeace Energy.  „Der Zwang zu Ausschreibungen kann die für den Erfolg der Energiewende unerlässliche Vielfalt an Akteuren nachhaltig beschädigen“, sagt Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy. Allerdings könne das Bundeswirtschaftsministerium diesen Schaden für die Bürgerenergie begrenzen, wenn es die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschreibungen entsprechend anpasse. Möglich wäre dies, indem den betroffenen Bürgerenergieprojekten ein Betrag für die Förderung neuer EEG-Anlagen zugeteilt werden kann, ohne dass diese Akteure in einer Ausschreibung mitbieten müssen. Bei Naturstrom sieht man die Gefahr, dass mit der Umstellung auf Ausschreibungen die eigentlichen Treiber der Energiewende ins Abseits gestellt würden. „Bürgerenergiegesellschaften, kleinere Stadt- und Gemeindewerken so
wie unabhängige Stromversorger werden bei solchen Ausschreibungen kaum Zuschläge erhalten und sich in der Folge auch nicht mehr beteiligen“, erklärte Thomas Banning, Vorstandschef von Naturstrom. Die Existenzberechtigung von Bürgerenergieprojekten basiert Naturstrom zufolge auf den besseren Energieversorgungslösungen für lokale und regionale Märkte, die sie hervorbringen. Dort seien angemessene Projektgrößen, eine gute Nutzung von Infrastruktur, Vermeidung von räumlichen oder zeitlichen Verlusten beim Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage und eine hohe Akzeptanz die Einflussgrößen, die im Gesamtsystem sowohl nachhaltige als auch ökonomische Vorteile bringen.

Der BEE forderte das Bundeswirtschaftsministerium auf, die vorhandenen Spielräume bei der Umstellung auf Ausschreibungen auszunutzen. „Die Bundesregierung muss die Spielräume vollständig nutzen, die ihr die Leitlinien der EU-Kommission lassen. Wir appellieren dringend, die von der EU eingeräumten Bagatellgrenzen 1:1 umzusetzen“, so Falk weiter. Zudem müsse sich die Bundesregierung die Option offen halten, „das Ausschreibungsexperiment zu beenden, wenn sich zeigt, dass die realen Nachteile die erhofften Vorteile überwiegen“. Auch Greenpeace Energy weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass Ausschreibungen ein ungeeignetes Experiment seien, um neue Ökostrom-Anlagen eine angemessene Förderung zu ermitteln, die Ausbauziele für erneuerbare Energien zu erreichen und die Kosten der Energiewende zu senken. (Sandra Enkhardt)

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