Photovoltaik-Handelsstreit: Auslaufprüfung für Undertaking beantragt

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Mehr als ein Dutzend Photovoltaik-Hersteller haben nun fristgerecht bei der EU-Kommission eine Auslaufprüfung für das Undertakings eingereicht. Dies bestätigte nun die von Solarworld geführte Vereinigung EU Prosun. Bei der EU-Kommission konnte man auf Anfrage von pv magazine den Eingang des Antrags zunächst noch nicht bestätigen. Sollte die EU-Kommission dem Antrag folgen und eine Prüfung vornehmen, würden die Anti-Dumpingmaßnahmen zumindest für diese Zeit weiterlaufen.

Europas Photovoltaik-Hersteller verfügten EU Prosun zufolge noch über Produktionskapazität von mehr als sechs Gigawatt, wobei nach Insolvenzen und Werksschließungen auch wieder ein Wachstum zu verzeichnen sei. Den Antrag auf eine Auslaufprüfung muss aus der Industrie kommen und dabei von mindestens 25 Prozent der Zell- und Modulproduktion unterstützt werden, heißt es bei EU Prosun zur Voraussetzung für eine Eröffnung des Prüfverfahrens. Zudem muss bewiesen werden, dass es neues Dumping geben wird, sofern die Vereinbarung ausläuft. Auch müsse eine Wahrscheinlichkeit von erneuter wettbewerbswidriger Schädigung der europäischen Solarindustrie bestehen, damit die EU-Kommission die Auslaufprüfung vornehme. Bei EU Prosun ist man sich sehr sicher, dass es zu einer erneuten Schädigung kommen würde und die chinesischen Hersteller mit ihren Umgehungsversuchen des Undertakings derzeit die besten Beweise dafür lieferten.

In dem Undertaking, das offiziell bis zum 6. Dezember läuft, sind Mindestimportpreise und Einfuhrvolumen für Hersteller kristalliner Photovoltaik-Produkte aus China in die EU festgelegt. Die EU-Kommission hat sein Anfang Juni mehrere chinesische Photovoltaik-Hersteller aus der Vereinbarung ausgeschlossen, da sie gegen verschiedene Vorgaben verstoßen haben. Dies betrifft Canadian Solar, ET Solar, Renesola, Znshine. Aktuell läuft ein Verfahren gegen Chint Solar und Sunny Energy, denen nun ebenfalls der Ausschluss aus dem Undertaking droht.

Seit einigen Wochen positionieren sich die Befürworter und Gegner nun vermehrt – die einen wollen die Verlängerung der Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen, die anderen wollen ein Auslaufen der Mindestimportpreise. Hauptstreitpunkt ist dabei, ob die Mindestimportpreise nun der Grund für die derzeitige Schwäche des deutschen und europäischen Photovoltaik-Marktes sind oder nicht. „Die Anti-Dumpingmaßnahmen haben damit nichts zu tun. Das Beispiel USA zeigt, dass Anti-Dumping und Marktwachstum kein Widerspruch sind“, heißt es dazu bei EU Prosun. In den USA werde in diesem Jahr erstmals mehr Photovoltaik-Leistung installiert als in den EU-Ländern. Der Grund für den schwachen Photovoltaik-Markt in Deutschland sei hingegen, dass die Bundesregierung den Ausschreibungsvolumen für Freiflächenanlagen auf 400 Megawatt jährlich gedeckelt habe. „Diese Ausschreibungen waren bisher mehrfach überzeichnet, trotz der Mindestpreise. Auch mit chinesischen Dumpingpreisen würde das Volumen von 400 Megawatt nicht übertroffen werden, da es gesetzlich festgesetzt ist“, heißt es bei EU Prosun.

Auf der Gegenseite bei der Solar Alliance for Europe (SAFE) ist man hingegen überzeugt, dass wegen der festgesetzten Mindestimportpreise günstigere Kosten nicht an die Verbraucher und Investoren weitergegeben würden und damit die Nachfrage gelähmt werde. „Binnen der nächsten fünf Jahre könnte sich weltweit der jährliche Zubau verdoppeln und im gleichen Zeitraum die Herstellungskosten für Solarmodule erneut halbieren. Europa läuft Gefahr, weiter ins Abseits zu geraten. Denn hier gelten seit Mitte 2013 Mindestimportpreise für Solarmodule. Sie haben bereits verhindert, dass eine Kostenreduktion von rund 20 Prozent in der Modulfertigung an die Kunden weitergegeben werden konnte. Gleichzeitig sorgen sinkende Einspeisevergütungen und Abgaben für Eigenverbrauch für schrumpfende Erlöse und vermindern die Attraktivität von Solarinvestitionen“, heißt es bei SAFE.

Der Photovoltaik-Zubau in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stark rückläufig gewesen. Was ist die Ursache dafür? Aus Sicht von SAFE ist es der Mindestimportpreis. (Grafik: safe-eu.org)

Ein weiterer Streitpunkt zwischen den Parteien ist auch, ob es überhaupt ein nachgewiesenes Dumping der chinesischen Photovoltaik-Hersteller gibt. „Die europäische Kommission hat ein mehrstufiges Ermittlungsverfahren durchgeführt. Im Solarfall hat sie dafür die realen Herstellkosten in den USA, in Europa, in Indien und in China untersucht“, heißt es bei EU Prosun. Bei SAFE ist man hingegen der Überzeugung, dass die Preise bei den Anti-Dumping-Ermittlungen nur mit denen in Indien verglichen worden seien, wobei das Land als Vergleich aber wegen seiner zahlreichen preistreibenden Faktoren völlig ungeeignet sei. EU Prosun verweist allerdings auf die Anwendung der sogenannte „Lesser Duty Rule“ bei der Festlegung des Mindestimportpreises sowie der Importzölle: „Wäre der Zoll alleine über das Vergleichsland Indien zu Stande gekommen, hätte dieser bei über 80 Prozent gelegen. So ist er auf rund 47 Prozent festgelegt worden. Anschließend hat die EU die Einführung des Mindestpreises auf diesen Zoll aufgesetzt. Dabei wurde 2013 der Mindestpreis exakt auf dem Niveau der damaligen Preise chinesischer Hersteller wie Yingli und Trina festgelegt, was quasi einem Zoll von 0 Prozent entsprach.“

Dabei sei das Dumping nicht nur im EU-Verfahren nachgewiesen worden. "Alle Staaten die bisher Anti-Dumping-Untersuchungen von chinesischen Solarmodulen durchgeführt haben (USA, Kanada, Indien, Australien, EU) konnten massives Preis-Dumping feststellen. Die Dumpingmargen, also der Anteil, um den die chinesischen Preise auf Herstellkosten basierende Preise unterschreiten, lagen jeweils zwischen 30 und 100 Prozent", heißt es in einer Stellungnahme von EU Prosun weiter. (Sandra Enkhardt)

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