Bundesregierung verschanzt sich im Photovoltaik-Handelsstreit hinter EU-Kommission

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Die Bundesregierung hat sich auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum aktuellen Stand im Photovoltaik-Handelsstreit zwischen der EU und China geäußert. Sie betont dabei, dass das derzeit geltende Undertaking, dass Mindestimportpreise und Einfuhrvolumen für chinesische Photovoltaik-Hersteller festschreibt, die angestrebte, einvernehmliche Lösung der Bundesregierung im Anti-Dumping- und Anti-Subventionsverfahren im Jahr 2013 darstellt. Die zuletzt erfolgte Erhöhung des Mindestimportpreises sei vor allem auf die Wechselkursschwäche des Euros zurückzuführen. Zuvor habe es auch mehrere Absenkungen des festgelegten Preises gegeben.

Der Mindestimportpreis, der derzeit wieder bei 0,56 Euro pro Watt und damit auf dem Ursprungsniveau aus dem Jahr 2013 liegt, sorgt für reichlich Diskussionen. Mittlerweile läuft bei der EU-Kommission auch ein Verfahren zur Prüfung der Anpassungsmechanismen. „Aus der Diskussion über geeignete Benchmarks für den Anpassungsmechanismus der Mindestimportpreise durch die Europäische Kommission wird deutlich, dass die Preise chinesischer Unternehmen in der Vergangenheit tendenziell niedriger als die Preise anderer Unternehmen waren: Die chinesischen Unternehmen können mit immer größerem Gewicht den Absenkungstrend des Bloomberg-Indexes, der die Entwicklung der weltweiten Preise abbilden soll, selbst beeinflussen, wobei es durchaus möglich ist, dass es sich dabei auch um gedumpte und subventionierte Preise handelt, die den internationalen Handel verzerren“, schreibt Matthias Machnig, Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, in seiner Antwort.

Mittlerweile ist auch eine Diskussion darüber ausgebrochen, ob der Mindestimportpreis über den Dezember 2013 weiterlaufen soll. Die von Solarworld maßgeblich initiierte Vereinigung EU Prosun hatte bereits das Anti-Dumping- und Anti-Subventionsverfahren gegen die chinesischen Hersteller 2013 ins Rollen gebracht und nun eine Auslaufprüfung angekündigt. Dieser Antrag wird voraussichtlich im September bei der EU-Kommission eingereicht werden. Wenn das Prüfverfahren eröffnet wird, könnte sich für diese Zeit die bestehende Mindestpreisregelung verlängern. Auf der anderen Seite haben sich verschiedene Verbände, darunter Solarpower Europe, der VDMA und SAFE, dafür ausgesprochen, die Regelung zum 6. Dezember auslaufen zu lassen. In dieser Frage verschanzt sich die Bundesregierung hinter der EU-Kommission. „

„Es ist Aufgabe der federführenden Europäischen Kommission, im Rahmen der Erarbeitung ihrer Maßnahmenvorschläge auch das antidumpingrechtliche Kriterium des ‚Unionsinteresses‘ der EU zu prüfen. Bei dieser Prüfung wird der Notwendigkeit, die handelsverzerrenden Auswirkungen des die Schädigung verursachenden Dumpings (bzw. der Subventionierung) zu beseitigen und einen fairen Wettbewerb wieder herzustellen, besonders Rechnung getragen. Maßnahmen könnten nur dann unterbleiben, wenn die Europäische Kommission auf der Grundlage aller vorgelegten Informationen eindeutig zu dem Ergebnis kommt, dass die Anwendung dieser Maßnahmen ausnahmsweise nicht im Interesse der EU liegt“, schreibt Machnig in seiner Antwort an die Grünen. Die Bundesregierung selbst führe Gespräche mit beiden Seiten und ziehe die unterschiedlichen Interessen in ihre Überlegungen ein.

Ob sich die Bundesregierung nun für oder gegen ein Weiterlaufen des Undertakings in Brüssel einsetzen wird, ist nur schwer herauszulesen. Allerdings heißt es in dem Schreiben: „Die Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen der EU zu chinesischen Solarmodulen und —zellen hat die Europäische Kommission begründet erlassen, nachdem sie unfaire Handelspraktiken chinesischer Unternehmen zum wirtschaftlichen Nachteil der EU-Solarindustrie festgestellt hat. Dabei war die Schädigung der EU-Solarindustrie durch die gedumpten und subventionierten Importe aus China wesentlich, es zeigte sich eine klare Verdrängung durch chinesische Unternehmen auf dem europäischen Markt.“ Über die mögliche Fortsetzung der Mindestimportpreise werde es noch Beratungen in Brüssel geben. Dazu müssten allerdings erst die Untersuchungsergebnisse einer Überprüfung durch die EU-Kommission vorliegen. „Dabei wäre der Grundsatz zu beachten, dass Maßnahmen so lange in Kraft bleiben sollten, wie dies notwendig ist, um eine Schädigung der EU-Industriezu verhindern. Für eine etwaige Verlängerung der EU-Solarmaßnahmen gibt es somit ein rechtlich zwingendes Verfahren, das von allen Beteiligten zu beachten und einzuhalten ist“, schreibt Machnig zur Haltung der Bundesregierung im Photovoltaik-Handelsstreit.

Inwiefern sich der Mindestimportpreis negativ auf die Systemkosten auswirkt und damit einen größeren Zubau an Photovoltaik-Anlagen in Deutschland verhindert, kann die Bundesregierung nicht wirklich beantworten. Auch nicht, in welchem Maße die Photovoltaik-Systempreise mit einem Auslaufen der Mindestimportpreise fallen würden. Dazu habe sie „keine belastbaren Informationen“. Zudem wolle sich die Bundesregierung „nicht an Spekulationen“, beteiligen, schreibt Machnig. Allerdings seien die Mindestimportpreise auch nur „einer von zahlreichen preisbestimmenden Faktoren für die Systemkosten einer beim Endkunden installierten Photovoltaik—Anlage“. Dies werde indirekt auch durch die Entwicklungen in den USA bestätigt, wo trotz geltender Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle für chinesische Hersteller ein deutlicher Zubau von Photovoltaik-Anlagen zu verzeichnen sei.

Die Grünen hatten auch nach Wacker Chemie gefragt. Der Siliziumhersteller muss bei seinen Einfuhren nach China ebenfalls einen Mindestpreis zahlen. Die Grünen sehen die als chinesische Reaktion auf die Einführung des Undertakings für chinesische Solarmodule und Solarzellen 2013. Die Bundesregierung betont, dass sie sich damals ebenfalls für diese einvernehmliche Lösung eingesetzt habe. Andere ausländische Siliziumhersteller müssen in China Importzölle zahlen. Betroffenen EU-Unternehmen könnten aber in jedem Fall prüfen, inwieweit die Maßnahmen Chinas rechtlich angreifbar seien, schreibt Machnig. „Wenn begründete Bedenken bestehen, könnte die Europäische Kommission in Abstimmung mit den jeweiligen Unternehmen erwägen, ein WTO-Streitbeilegungsverfahren zu initiieren.“ Wenn die chinesische Reaktion eine Vergeltungsmaßnahme wäre, dann wäre sie WTO-rechtswidrig, schreibt Machnig dazu.

Erst am Dienstag hatte Solarworld-Vorstandschef Frank Asbeck in einem Zeitungsinterview sein Vorgehen gegen das Dumping der chinesischen Konkurrenz verteidigt. „Chinesische Hersteller haben mit Hilfe von Staatskrediten ihre Module weit unter Herstellungskosten nach Europa gebracht. In der Folge ist eine gigantische Blase entstanden, und die Politik sah sich gezwungen, die Förderungen abrupt zu kappen. Dann kam der Absturz. Ich bin gewiss nicht der Totengräber der Solarindustrie, sondern, wenn überhaupt, der Totengräber von unfairen Handelspraktiken“, sagt Asbeck dem „Handelsblatt“ mit Blick auf den Photovoltaik-Markteinbruch in Deutschland. (Sandra Enkhardt)

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