Ohne Angst vorm Finanzamt in Photovoltaik investieren

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Der Photovoltaik-Zubau in Deutschland verharrt seit Monaten auf einem historisch niedrigen Niveau. Nach Ansicht des Vereins Sonnenkraft Freising liegt das auch daran, dass sich die Volleinspeisung für private Betreiber von Photovoltaik-Anlagen angesichts der deutlich gesunkenen Solarförderung nicht mehr rentiert. Ganz anders sehe eine Kostenrechnung mit Eigenverbrauch des Solarstroms aus. Insgesamt mache dies aber eine Wirtschaftlichkeitsprognose für Photovoltaik-Anlagen deutlich komplexer. Zudem hänge die Gesamtrendite des Systems damit verstärkt von der Strompreisentwicklung ab. Insgesamt hält der Verein aber Photovoltaik-Anlagen, bei denen ein gewisser Teil des erzeugten Solarstroms selbst verbraucht wird, noch für höchst attraktiv. Es gebe Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die auf Renditen im hohen einstelligen Prozentbereich lägen.

Doch die schwierige Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Investitionen ist nur der eine Aspekt. Auch der hohe bürokratische Aufwand schrecke Hausbesitzer von der Installation einer Photovoltaik-Anlage immer wieder ab. Der Verein Sonnenkraft Freising wolle daher künftigen Photovoltaik-Anlagenbetreiber vor allem auch bei der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt und dem Thema Steuern helfen. Dafür bietet er nun ein Excel-Formulargenerator an, mit dem die Photovoltaik-Gestehungskosten berechnet werden könnten. Wenn diese höher sein als der Einspeisetarif und der Strom nicht anderweitig mit Gewinn an Dritte verkauft werde, werde die Photovoltaik-Anlage aus steuerlicher Sicht keinen Totalgewinn erzielen. Dann sei eine Gewinnerzielungsabsicht aus dem Verkauf des Stroms an den Netzbetreiber zu verneinen, die Anlage müsse vom Finanzamt steuerlich als „Liebhaberei“ eingestuft werden und sei ertragssteuerlich somit nicht relevant, heißt es beim Verein weiter. Somit seien keine „Einnahmen-Überschuss-“ oder „Gewinn-/Verlust-Rechnungen“ zu erstellen und für das Photovoltaik-Unternehmen müsse keine Anlage GSE bei der Einkommensteuererklärung abgegeben werden.

Zwar sei jeder Betreiber einer Photovoltaik-Anlage ein Unternehmer. Er könne sich allerdings in der Regel bei privaten Photovoltaik-Anlagen als „Kleinunternehmer“ einstufen lassen und sich in diesem Zuge von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Um diese Option zu nutzen, könnten Anlagenbetreiber ihre Daten in das Formular des Vereins Sonnenkraft Freising eintragen und dieses dann ausgedruckt an das Finanzamt übermitteln. (Sandra Enkhardt)

Mehr Informationen und den Excel-Formulargenerator finden Sie beisonnenkraft-freising.de

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