Das Landgericht Frankfurt verlangt eine Rückzahlung von 4,5 Millionen Euro der Berater-Kanzlei Hengeler Mueller an den Insolvenzverwalter von Q-Cells. Dies geht aus einem aktuellen Bericht der „Wirtschaftswoche“ hervor. Bereits Monate vor dem Insolvenzantrag des deutschen Zell- und Modulherstellers soll die Pleite absehbar gewesen sein, sagt Henning Schorisch, Insolvenzverwalter von Q-Cells. Trotzdem hätte Hengeler Mueller die Beratung fortgesetzt und so zu Unrecht Honorare in Millionenhöhe kassiert. Das Landgericht Frankfurt gab im nun Recht. Die Berater-Kanzlei will dagegen in Berufung gehen, so die „Wirtschaftswoche“.
Das Gericht hatte laut dem Medienbericht zuvor schon die amerikanische Investmentbank Houlihan Lokey, die Q-Cells ebenfalls beraten hat, zu einer Zahlung von rund 1,6 Millionen Euro verurteilt. Auch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG und die Beraterfirma McKinsey gehören zu den Beklagten und können sich wohl auf ähnliche Urteile einstellen. (Mirco Sieg)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.