Wer für Recycling zahlen muss und wer nicht

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Modulrücknahme: Das Bundesumweltministerium hat pv magazine seinen Gesetzentwurf zum Solarmodul-Recycling erläutert, der im März von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Der Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Betreibern von Photovoltaikanlagen ist bedeutend, aber nicht immer eindeutig.

Zu den angedachten Regeln zum Photovoltaik-Modulrecycling gibt es immer noch viele Fragen. Das legen jedenfalls die Recherchen bei den Beteiligten nahe, und das ist auch kein Wunder bei einem Gesetzentwurf, der 172 Seiten dick ist. Das Bundesumweltministerium stellte auf Nachfrage von pv magazine einige der wichtigsten Punkte zum Gesetzentwurf klar. Die Bundesregierung hatte den Entwurf im März verabschiedet, im Mai hat der Bundesrat darüber beraten. Nach Aussage einer Ministeriumssprecherin ist im Oktober damit zu rechnen, dass das Gesetz in Kraft tritt, nachdem im Juni undJuli der Bundestag darüber beraten wird. Allerdings hat das Parlament ja auch noch mitzureden, so dass sich auch noch etwas ändern kann.

Die wohl wichtigste Frage, die lange diskutiert wurde, ist, wie unterschiedlich Module behandelt werden, die entweder im Besitz von privaten Endkunden oder von B2B-Betreibern sind, das sogennante Dual-Use. Für private Endkunden oder für die Installationsbetriebe, die dort Solarmodule von Photovoltaikanlagen demontieren, wird es nach dem Gesetzentwurf möglich sein, diese bei den kommunalen Sammelhöfen abzugeben. Bei mehr als 20 Modulen muss der Installateur mit dem Sammelhof absprechen, wo er die Module hinbringt. Doch der wesentliche Punkt ist: Es ist für die Endkunden bis auf Demontage und Transport zum Sammelhof kostenlos. Das gilt auch für die Module, die vor Inkrafttreten des Gesetzes verbaut wurden. Damit es für den Endkunden kostenfrei ist, auch wenn Hersteller aus dem Markt gehen, müssen diese für diesen Teil der verkauften Modulmengen eine insolvenzsichere Garantie hinterlegen. Das Gesetz sieht statt der Entsorgung über die Sammelhöfe im Übrigen auch die Entsorgung über kollektive Rücknahmesysteme vor, die Module an eigenen Sammelstellen zurücknehmen.

Bei gewerblichen Betreibern doch einiges anders

Für Besitzer von Solarmodulen, die als B2B (Business to Business, also so etwas wie gewerbliche Kunden) klassifiziert werden, soll nach dem Entwurf aber grundsätzlich anderes gelten, auch wenn es einigen Interpretationsspielraum gibt, wer solch ein B2B-Kunde ist. Bei Solarparks ist es relativ leicht, das zu entscheiden. Diese sind definitiv in der Hand von „B2B-Besitzern“. Bei kleineren Gewerbebetrieben, die auf ihren Dächern Solaranlagen haben, ist es komplizierter. „Wenn die zu entsorgenden Module nach Art und Menge denen bei privaten Endkunden entsprechen“, erklärt das Ministerium, „fallen die Module auch in den privaten Bereich, sonst in den gewerblichen.“ Fallen die Module in den gewerblichen oder eben B2B-Bereich, soll Folgendes gelten: Besitzer, die vor Inkrafttreten des Gesetzes die Module gekauft haben, müssen die Entsorgung anders als die privaten Endkunden selbst zahlen. Es sei denn, der jeweilige Modulhersteller nimmt sie freiwillig kostenfrei zurück. B2B-Besitzer, die nach Inkrafttreten des Gesetzes kaufen, bekommen die Entsorgung aber wie die privaten Endkunden umsonst. Sie können die Module allerdings nicht über die Sammelhöfe zurückgeben. Für die Entsorgung sind direkt die Modulhersteller zuständig, die dafür wiederum Dienstleister beauftragen können und vermutlich auch werden. Anders als bei Endkunden wird für diesen Bereich nach Aussagen des Ministeriums keine insolvenzsichere Garantie verlangt werden. Der B2B-Besitzer muss das Risiko der Insolvenz des Modulherstellers selbst tragen. Wenn der Inverkehrbringer seiner Module nicht mehr auf dem Markt ist, kann es sein, dass er die Entsorgung selbst tragen muss.

Hersteller können wählen

Über diesen Gesetzentwurf wurde lange diskutiert. Dass Photovoltaikmodule aufgenommen werden müssen, hatte die EU bereits 2012 in ihrer WEEE-Novelle beschlossen. Eigentlich hätte das bis Februar 2014 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. „Es war immer klar, dass es kollektive Rücknahmesysteme geben darf“, erklärt das Ministerium. Unklar war, inwieweit auch die kommunalen Recyclinghöfe zuständig sind. Dem Ministerium war wichtig, dass es einen Wettbewerb von Dienstleistern geben wird, die die Entsorgung im Auftrag der Hersteller und Importeure übernehmen. Es sieht alles danach aus, dass das gelungen ist. Abgesehen davon, dass Dienstleister ihren Job immer gut oder schlecht machen können, werden sich die Dienstleister wenn überhaupt, dann vermutlich hauptsächlich über den Preis unterscheiden.

Für Hersteller und Importeure wird es also mehrere Möglichkeiten geben, ihre Recyclingaufgaben an Dienstleister abzugeben. Nach dem Gesetzentwurf sind sie verpflichtet, die Module von B2B-Kunden direkt zu entsorgen. Die Module, die bei den Recyclinghöfen ankommen, werden wie Kühlschränke, Waschmaschinen und andere Elektrogeräte nicht nach Herstellern getrennt entsorgt. Stattdessen müssen die Hersteller bei der Stiftung EAR für diese Modulmengen angeben, wie viel sie in einem Jahr in den Markt bringen. Wenn ein Container voll ist, weist die Stiftung EAR den Herstellern abwechselnd entsprechend ihrem Marktanteil diese Container zur Entsorgung zu.

All diese Verpflichtungen können sowohl von Dienstleistern mit kollektiven Rücknahmesystemen als auch von solchen mit nicht kollektiven Rücknahmesystemen erfüllt werden. Wenn kollektive Rücknahmestellen eigene Container aufstellen, werden die damit entsorgten Mengen, die von Endkunden stammen, von der Stiftung EAR bei der Containerverteilung angerechnet. Das gilt auch, wenn Firmen anbieten, individuell die von ihnen in Verkehr gebrachten Module direkt einzusammeln und zu entsorgen. Am Ende entscheiden allerdings die Besitzer, wo sie die Module hinbringen oder von wem sie sie abholen lassen.

Mehrere Anbieter auf dem Markt

Ein kollektives Rücknahmesystem ist zum Beispiel PV Cycle, das in der Branche gut bekannt ist und daher einen gewissen Startvorteil hat. Das Unternehmen wurde ursprünglich von Firmen aus der Solarindustrie gegründet und hat schon vor längerem ein Rücknahmesystem aufgebaut, mit dem es die Module im Auftrag seiner Mitgliedsfirmen entsorgt, das sind also Hersteller und Importeure. Derzeit hat PV Cycle nach eigenen Angaben 100 Sammelstellen in Deutschland, bietet einen Direktabholservice an und hat bisher in Deutschland nach eigenen Angeben 6.000 Tonnen Photovoltaikmodule entsorgt, „mehr als alle anderen Systeme in Europa zusammen“, so PR-Leiterin Alina Lange.

Derzeit ist nach der Angabe auf der PV-Cycle-Website die Entsorgung der Module von Mitgliedsfirmen kostenfrei. Das bezieht sich allerdings auf den gegenwärtigen Status, bevor das Gesetz zum Recycling in Kraft tritt. Zur Frage, welche Module nach Inkrafttreten kostenfrei entsorgt werden, macht PV Cycle noch keine klaren Angaben.

Andere Anbieter sind zum Beispiel Landbell und das Unternehmen ERP, an dem Landbell seit 2014 Anteile hält. Landbell kommt in Deutschland aus dem Verpackungsrecycling und sieht, so Jürgen Fuchs, Key Account Manager für Landbell und ERP, seine Mission auch darin, Monopole aufzubrechen, wie zum Beispiel beim Verpackungsrecycling das des Grünen Punktes. ERP übernimmt Elektrorecycling europaweit und hat laut Fuchs bereits 2.300.000 Tonnen Elektroschrott entsorgt. Jeder Hersteller, der ERP beauftragt, bezahlt direkt die Kosten, die sich für ihn aus den gesetzlichen Verpflichtungen ergeben. Das sei wichtig, da es mehrere Abrechnungsmodelle gebe.

Von Anfang an, also seit dem 1. Januar 2005, beim Elektroschrott-Recyceln dabei ist der Dienstleister Take-e-way. „Wir haben versucht, den kleinen und mittleren Unternehmen auf der einen Seite eine bezahlbare Lösung zu verschaffen, auf der anderen Seite einen rechtskonformen Marktauftritt zu sichern“, sagt Prokurist Hjalmar Vierle. Sie hätten nun rund 3.300 Kunden in 36 europäischen Ländern. Da die Umwelt- und Abfallgesetze so kompliziert geworden seien, gehörten inzwischen auch größere Unternehmen zu ihren Kunden, die froh seien, die mit dem Recycling zusammenhängenden Aufgaben an Dienstleister abzugeben.

Knackpunkt bei der Abwicklung

Wie die Abwicklung nach dem neuen Gesetz genau aussehen wird, ist noch unklar. Auch die Dienstleister, die das Recycling anbieten, betonen unisono, dass sie dafür noch nicht genug wissen oder den Entwurf noch genauer analysieren müssen. Ein Knackpunkt könnte am Ende sein, wie die Stiftung EAR damit umgeht, dass ein Teil der in Verkehr gebrachten und zum Recycling eingesammelten Modulmengen als B2C-Produkt (Business to Costumer, also für Endkunden bestimmt) und ein anderer Teil als B2B-Produkt gilt. Einige sagen, es sei sehr ungewöhnlich, dass das gleiche Produkt sowohl ein B2B- als auch ein B2C-Produkt sein könne, und es sei unklar, wie man das nachweisen könne und müsse.

Ein Experte, der nicht namentlich genannt werden will, lehnt sich noch weiter aus dem Fenster. Er glaubt nicht, dass das Gesetz so durchkommen werde. Es sei schlicht nicht praktikabel und öffne die Türen zum Missbrauch, da man Module leicht als B2B-Produkt deklarieren könne, auch wenn es beim Endkunden lande. Oft habe ein Hersteller ja sowieso keinen Überblick, wo die verkauften Module am Ende hingingen. Vor allem: wenn das jetzt für die Photovoltaikmodule eingeführt werde, würden bald auch Hersteller anderer Produkte auf ähnliche Regelungen drängen. Er sieht bei dem derzeitigen Gesetz vor allem die Handschrift der Kommunen, die den Aufwand für sich gering halten wollen.

Grundsätzlich gilt für alle zu recycelnden Produkte, dass es im B2C-Bereich, wo die zurückgenommenen Mengen über die Sammelhöfe abgewickelt werden und die Stiftung EAR die Container zum Recycling verteilt, sinnvoll sein kann, als kollektives System eigene Container aufzustellen.

Solch ein System gibt es zum Beispiel bei den Energiesparlampen. Dadurch kann man die Mengen, die man entsorgen muss, teilweise selbst sammeln und die Entsorgung besser planen, als wenn die EAR Container zuweist, die dann innerhalb von 72 Stunden abgeholt werden müssen. Dann kann es auch sinnvoll sein, Produkte von Firmen anzunehmen, die nicht Mitglied im kollektiven System sind. Bei B2B-Produkten entfällt dieser Vorteil aber, da die zu recycelnden Mengen sowieso nicht über die EAR verteilt werden. Somit ist nicht klar, ob die Frage „kollektiv oder nicht“ am Ende entscheidend ist. Da dürfte für viele Hersteller oder Importeure den Ausschlag geben, wer insgesamt die günstigste Dienstleistung anbietet, mit der man seine gesetzlichen Pflichten erfüllt.

Das Thema Recycling ist für die Photovoltaikbranche übrigens noch größer. Jürgen Fuchs weist darauf hin, dass es ja zunehmend nicht nur um Photovoltaikmodule, sondern auch um die anderen Komponenten wie etwa Batterien aus den Speichersystemen geht. Diese müssten nach dem Batteriegesetz gesammelt werden. Da kommt dann noch die Herausforderung des sicheren Transports hinzu.

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