65 Megawatt Photovoltaikzubau im April

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Im April wurden nach derzeitigem Wissensstand Photovoltaikanlagen mit 64,73 Megawatt Leistung installiert. Gemeldet wurden Anlagen mit 97,68 Megawatt, darunter sind allerdings auch Anlagen, die vor April in Betrieb gingen. Das geht aus der monatlichen Veröffentlichung  der Bundesnetzagentur hervor. Diese Zahlen gleichen ziemlich genau denen, die dieBundesnetzagentur vor einem Monat bezüglich des Zubaus im März veröffentlicht hat.

Da die Anlagen nicht immer sofort gemeldet werden, wenn sie in Betrieb genommen worden sind, wird die Zubauzahl für den April noch etwas steigen. Auch für den März wurden noch Anlagen mit einer Leistung von 15 Megawattpeak nachgemeldet. Im März wurden damit nach heutigem Wissenstand 82 Megawattpeak zugebaut. Eine einfache Annahme wäre, dass für April ähnlich viele Anlagen nachgemeldet und ein ähnlicher Zubau erreicht werden.

Der Vergleich mit letzem Jahr zeigt: Auch in 2014 gab es keine wesentliche Steigerung des Zubaus vom März zum April (siehe Grafik unten). Allerdings waren in 2015 schon die Märzzahlen sehr enttäuschend. Ob eine Anlage im Januar, Februar oder März in Betrieb ging, war für die Rendite nicht so entscheidend. Doch seit März ist es ein deutlicher Vorteil, so schnell wie möglich in Betrieb zu gehen, wenn man dieses Jahr noch investieren will. Daher wäre ein Anstieg der Zubauzahlen im März zu erwarten gewesen. Dass dieser Anstieg ausgeblieben ist zeigt deutlich, wie schwach der Markt ist. Im April hat sich dieses Bild nicht geändert.

Ein Grund dafür könnte sein,dass Betriebe den Eigenverbrauch sehr stark in den Mittelpunkt der Aquise rücken. So zumindest die Meinung einiger Branchenkenner.  Der Eigenverbrauch verbessert zwar die Wirtschaftlichkeit von Anlagen. Die Rendite ist mit Eigenverbrauch aber komplizierter abzuschätzen, da unbekannte Faktoren wie Stromverbrauch und Strompreissteigerung eine Rolle spielen. Außerdem werden dann Anlagen eher kleiner gebaut, um die Eigenverbrauchsquote zu erhöhen. Dabei werde oft vergessen, dass sich große Gewerbeanlagen auch rechnen können, wenn ein größerer Teil des Stroms eingespeist wird.

Zubau nach Segmenten April 2014 und April 2015 entsprechend der Bundesnetzagentur-Zahlen. Grafik: pv magazine

Erstaunlich stabil ist aber der Anteil der verschiedenen Segment am Zubau im Vergleich zum April 2014. 37 Prozent gehen auf das Konto der Großanlagen mit mehr als ein Megawattpeak Leistung. 26 Prozent sind Kleinanlagen unter zehn Kilowattpeak. Dieser Anteil hat sich um einige Prozentpunkte erhöht. Die Erhöhung liegt aber innerhalb der Schwankungsbreite, die auch in der Vergangenheit auftrat.

Entwicklung der Photovoltaik-Installationen seit Januar 2014. Die grauen Balken geben an, wie viel Photovoltaikleistung in einem Monat gemeldet wurde. Aussagekräftiger sind die blauen Balken. Diese geben an, bei wie viel Anlagen der entsprechende Monat als Inbetriebnahmedatum angegeben wurde. Bis August 2014 hat die Netzagentur die Inbetriebnahmedaten nicht veröffentlicht, so dass diese Differenzierung nicht möglich ist. Grafik: pv magazine

Schmerzliche Diskrepanz

Seit März müssen Freiflächenanlagen nicht mehr im Photovoltaik-Melderegister, sondern im Anlagenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Das enthält etliche zusätzliche Angaben, die für Netzbetreiber wichtig sind, zum Beispiel zum geplanten Eigenverbrauch. Die Bundesnetzagentur teilte pv magazine mit, dass die Freiflächenanlagen, die bereits in Betrieb sind und an denen nichts verändert wird, im Melderegister gelistet bleiben können. Je nach dem, was an diesen Anlagen umgebaut wird, müssen sie jedoch erneut im Anlagenregister eingetragen werden.

Bezüglich der Diskrepanz der gemeldeten zu den in Betrieb genommen Zahlen teilte die Netzagentur mit, dass ihr diese „schmerzlich bewusst“ sei. Sie arbeite daran, diese zu beheben. Allerdings sei da vermutlich der Gesetzgeber gefordert. Da in der Berechnung der Degression die gemeldeten Anlagen und nicht die in Betrieb genommenen gezählt werden,führt diese Diskrepanz eventuell zu einer zu höheren Degression der Einspeisevergütung beziehungsweise der Erlösobergrenze (für die Anlagen, deren Strom direkt vermarktet wird). (Michael Fuhs)

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