EnBW vorerst Sieger im Bieterwettstreit um Prokon – Capital Stage ist raus

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Das Insolvenzverfahren der Prokon Regenerative Energien GmbH steht kurz vor einer Entscheidung. Der Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin kündigte an, kurzfristig zwei Insolvenzpläne beim zuständigen Amtsgericht einreichen zu wollen. Die Gläubiger haben dann auf der Versammlung Anfang Juli die Wahl zwischen einem Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan oder einem Investoren-Insolvenzplan. In der ersten Variante sei die Umwandlung von Prokon in eine Genossenschaft vorgesehen. Dies setze voraus, dass eine ausreichende Zahl an Genussrechtsinhabern, einen Teil ihrer werthaltigen Forderungen in Mitgliedschaftsrechte wandelt und sich somit als Mitglied einer Genossenschaft unternehmerisch an Prokon beteiligt, wie Penzlin erklärte.

Die zweite Variante wäre ein Einstieg von EnBW. Der Energiekonzern hat ein Angebot abgegeben, die Anteil zu übernehmen und sich im Bieterprozess durchgesetzt. Der Gläubigerausschuss hatte dem Angebot der EnBW Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH, eine hundertprozentige Tochter von EnBW den Vorzug vor dem Angebot von Capital Stage gegeben. Beim Hamburger Photovoltaik- und Windparkbetreiber reagierte man enttäuscht. "Wir bedauern diese Entscheidung", kommentierte Felix Goedhart, Vorstandsvorsitzender von Capital Stage, die Entscheidung. Mit einer Prokon-Übernahme hatte sich das Unternehmen eine weitere Stärkung seiner Position als unabhängiger Solar- und Windparkbetreiber erhofft. EnBW erklärte nach der Auswahl als bevorzugter Investor, dass das Angebot einen Kaufpreis im mittleren dreistelligen Millionenbereich vorsehe. Mit einem Erwerb der Prokon würde EnBW einen großen Schritt hinsichtlich seiner strategischen Ausbauziele im Bereich der Erneuerbaren machen und sein Wachstum beschleunigen. Nach Angaben von
EnBW betreibt Prokon derzeit 54 Windparks in Deutschland und Polen mit einer installierten Leistung von 537 Megawatt und verfügt zusätzlich über eine Projektpipeline mit mehr als 170 Windparkprojekten in Deutschland, Polen und Finnland mit einer Gesamtleistung von 4200 Megawatt.

Beide Insolvenzpläne sollen nun im Vorfeld der Versammlung an die knapp 100.000 Gläubiger geschickt werden. "Die Pläne enthalten sehr unterschiedliche Konzepte der Gläubigerbefriedigung und voraussichtlich auch der Unternehmensfortführung. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Gläubigerversammlung als dem zentralen Organ des Insolvenzverfahrens. Gläubigerausschuss und Insolvenzverwalter werden insoweit keine Empfehlung aussprechen. Beide Planvarianten erfordern Verzichte vonseiten der Gläubiger, werden aber in jedem Fall zu einem besseren Ergebnis als eine Zerschlagung des Unternehmens führen", so Penzlin weiter. Sein Ziel ist es, nach der Gläubigerversammlung das Insolvenzverfahren möglichst rasch zu beenden, damit Prokon als stabilisiertes Unternehmen wieder frei am Markt operieren könne. Die Unternehmensbereiche und Beteiligungen, die nicht zu den Kerngeschäftsfeldern gehören und nicht verwertet werden, sollen nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Rahmen der sogenannten Planüberwachung durch eine Abwicklungsgesellschaft weiter liquidiert werden. Die Erlöse kämen dann den Gläubigern zugute. (Sandra Enkhardt)

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