Reaktionen auf die erste Photovoltaik-Ausschreibungsrunde

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Am Vormittag hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt gegeben. 25 von 170 Gebote bekamen einen Zuschlag. Die Reaktion aus der Politik und von Verbänden ließen nicht lange auf sich warten.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) sieht in der großen Zahl an Bietern einen Beleg für die „Investitionsbereitschaft in die Photovoltaik in Deutschland und das inzwischen erreichte sehr niedrige Preisniveau“. „Umso bedauerlicher ist es, dass nur ein Bruchteil der Bieter mit rd. 20 Prozent des gebotenen Installationsvolumens einen Zuschlag erhalten hat. Über 80 Prozent der Teilnehmer zählen offensichtlich zu den Verlierern, obwohl sie ebenfalls zu sehr günstigen Preisen Solarparks errichtet hätten“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. In Sachen Wahrung der Akteursvielfalt hat man beim Verband auch Zweifel, ob diese im Falle von Ausschreibungen gewahrt bleibt. „Da ein Unternehmen nach Angaben der Bundesnetzagentur 40 Prozent des Zuschlagsvolumens auf sich vereint habe zum Beispiel die Frage, wie viele weitere Anbieter sich hinter der verbleibenden Zubaumenge tatsächlich verbergen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum eine relevante Zahl der Bieter aus formalen Gründen von der Auktion ausgeschlossen wurde“, so Körnig weiter. Für eine Bewertung von Ausschreibungen als taugliches Förderinstrument für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sei es daher noch zu früh.

Ähnlich bewertet es auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). „Der Wert der Bezuschlagung liegt bei durchschnittlich 9,17 ct/kWh und damit deutlich höher als die zum Realisierungszeitpunkt der Projekte durch das EEG vorgesehene Vergütung. Die Projekte müssen erst in 2 Jahren realisiert werden. Bei aktueller Vergütungsdegression wäre der Vergleichswert dann 8,5 ct/kWh. Eine umfassend seriöse Bewertung kann somit heute noch nicht erfolgen", sagt BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. Es seien noch viele Fragen offen, so dass die Ergebnisse der weiteren Runden abgewartet werden müssten.

Beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist man in Fragen der Bewertung weniger zurückhaltend. „"Es ist positiv, dass die erste Auktionsrunde von vielen potenziellen Bietern gut angenommen wurde und ein intensiver Wettbewerb um die Förderung entsteht. Damit wird deutlich, dass die wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe für erneuerbare Energien per Ausschreibung grundsätzlich funktioniert“, erklärte Hildegard Müller, Hauptgeschäftsführerin des BDEW. Für eine fundierte Einschätzung müssten die Ergebnisse aber noch genauer ausgewertet und die weiteren Ausschreibungsrunden abgewartet werden, räumt auch Müller ein. „Die von der Bundesnetzagentur veröffentlichte, hohe Überzeichnung der ersten Auktion ist nicht zwingend ein Indikator für eine langfristig ausreichende Wettbewerbsintensität. Die Überzeichnung in der ersten Runde ist sicherlich zu einem großen Teil auf die Beteiligung von bereits vorher entwickelten Projekten zurückzuführen“, so Müller weiter. Diese Einschätzung teilt man auch beim BEE. Zudem müsse nun abgewartet werden, wie viele der bezuschlagten Projekte wirklich realisiert würden, sagte Falk.

Aus Sicht der BDEW sind die Ausschreibungen für Photovoltaik-Kraftwerke „nur der Anfang“. Bis zum Herbst will der Verband Handlungsempfehlungen vorlegen, wie Ausschreibungen für die anderen Bereiche der erneuerbaren Energien aussehen sollten. Ab 2017 könnte die Förderung dann komplett von Einspeisetarifen auf Ausschreibungen umgestellt sein.

Kein Automatismus

Nach Ansicht der Grünen und des BEE darf es keinen Automatismus geben, wonach die Förderung von erneuerbaren Energien ab 2017 nur noch über Ausschreibungen vollzogen wird. Zuvor muss sich zeigen, dass diese das geeignetere und kostengünstigere Instrument ist. „Das Pilotprojekt der Bundesregierung hat gezeigt: Ausschreibungen machen den Ausbau der erneuerbaren Energien weder einfacher noch billiger. Die Kosten für eine Kilowattstunde Solarstrom liegen am Ende sogar über dem Niveau der bisher geltenden EEG-Vergütung. Das lässt nur einen Schluss zu: Die Bundesregierung darf dieses zweifelhafte Instrument bürokratischer Ausschreibungen nicht einfach allen erneuerbaren Energien überstülpen“, erklärte Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie fordert, die passende Regelung für die jeweilige Technologie zu finden und auch die Bürgerenergiewende somit nicht abzuwürgen.

25 Gebote mit insgesamt gut 156 Megawatt bekamen von der Bundesnetzagentur einen Zuschlag. Die Investoren müssen nun noch die Zweitsicherheit hinterlegen und haben dann 24 Monate Zeit, um ihre Photovoltaik-Projekte zu realisieren. Die Durchschnittswerte der bezuschlagten Projekte bezifferte die Bundesnetzagentur mit 6,3 Megawatt und 9,17 Cent pro Kilowattstunde. Detaillierte Informationen zu den Projekten fehlen aber. Die Behörde gab nur bekannt, dass 40 Prozent der bezuschlagten Menge sich auf ein Unternehmen vereinigt. Zudem sollen sieben der 170 Gebote von natürlichen Personen gestammt haben, die aber aufgrund der zu hohen Preise keinen Zuschlag erhalten hätten. Auch viele kleinere Projektgesellschaften sollen sich an der ersten Ausschreibungsrunde beteiligt haben. 37 Gebote hatte die Bundesnetzagentur wegen fehlerhafter Unterlagen ausgeschlossen.

1,2 Gigawatt in drei Jahren

Die Bundesregierung nutzt die Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, um ein solches Verfahren zu testen. Insgesamt ist geplant bis 2017 insgesamt 1,2 Gigawatt Photovoltaik-Leistung auszuschreiben, verteilt auf jährlich drei Runden. Der Stichtag für die zweite Ausschreibungsrunde ist der 1. August. Die ausgeschriebene Leistung sinkt nach 500 Megawatt in diesem Jahr über 400 Megawatt 2016 auf 300 Megawatt 2017. Der BSW-Solar kritisiert dies als zu wenig. „Das Solarpark-Auktionsvolumen von nur 1,2 Gigawatt in den nächsten drei Jahren reicht bei weitem nicht aus, um die Energiewende-Ziele zu erreichen. Ohne spürbare zusätzliche Kosten wäre ein Vielfaches an zusätzlicher Solarleistung möglich und für einen wirksamen Klimaschutz auch nötig“, sagte Körnig.

Auf eine Anfrage der Grünen-Politikerin Julia Verlinden erklärte das Bundeswirtschaftsministerium, dass 2013 Freiflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von 1000 Megawatt realisiert worden seien. Nach ersten Schätzungen seien es 2014 noch etwa 500 Megawatt gewesen, schreibt das Ministerium in seiner Antwort. Für das erste Quartal 2015 kann es keine Aussagen treffen. Immerhin räumt es aber ein, dass es fraglich sei, ob mit der derzeitigen EEG-Förderung über die verpflichtende Direktvermarktung eine Wirtschaftlichkeit für Photovoltaik-Projekte gegeben sei.

In der ersten Ausschreibungsrunde sollen die Gebote zwischen neun und zehn Cent pro Kilowattstunde gelegen haben. Der derzeit geltende anzulegende Wert beträgt 9,02 Cent je Kilowattstunde und wird monatlich momentan um 0,25 Prozent abgesenkt. Diese Form der Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gilt aber nur noch bis Ende August. Danach ist der Zuschlag bei einer Ausschreibung der einzige Weg, um eine Förderung für den Solarstrom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu erhalten. (Sandra Enkhardt)Webinar "Ausschreibungsverfahren für PV-Großkraftwerke – Eine Interpretation der ersten Ausschreibungsrunde": Zur Bewertung der ersten Ausschreibungsrunde veranstaltet pv magazine/Solarpraxis AG in Kooperation mit Geiser & von Oppen Rechtsanwälte – Partnerschaft ein Webinar am 7. Mai von 11 bis 12 Uhr. Rechtsanwältin Margarete von Oppen wird sowohl die Ergebnisse bewerten als auch offene Fragen der Teilnehmer beantworten.Jetzt anmelden

Alles Wissenswerte zum Thema finden Sie auch auf unsererSpezialseite zu Photovoltaik-Ausschreibungen.

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