25 Gebote erhalten Zuschlag für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

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14 Tage nach Ablauf der Einreichungsfrist hat die Bundesnetzagentur nun die Zuschläge für die erste Ausschreibungsrunde bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen verteilt. Es seien 25 Gebote mit einem Umfang von 156,97 Megawatt Photovoltaik-Leistung bezuschlagt worden, teilte die Behörde mit. Die Durchschnittswerte der bezuschlagten Gebote gibt die Bundesnetzagentur mit 6,3 Megawatt und einem Wert von 9,17 Cent je Kilowattstunde an.

Insgesamt 170 Gebote waren für die ausgeschriebene Menge von 150 Megawatt bis zum 15. April abgegeben worden. Insgesamt sei das Ausschreibungsvolumen vierfach überzeichnet gewesen. "Die Vielzahl der eingegangenen Gebote ist ein Zeugnis des intensiven Wettbewerbs um Förderberechtigungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Auch läge der Zuschlagswert deutlich unter dem Höchstwert für die Ausschreibungsrunde von 11,29 Cent je Kilowattstunde. Zugleich muss man aber auch sehen, dass die bezuschlagten Projekte nun mehr für ihren Solarstrom erhalten, als die derzeitige Vergütung nach dem Marktprämienmodell vorsieht, die bei 9,02 Cent liegt und monatlich weiter sinkt. Die Bieter haben nun noch immerhin 24 Monate Zeit, die Photovoltaik-Kraftwerke zu realisieren.

Doch der Preis ist die eine Seite des Ausschreibungsverfahrens, die andere ist die Wahrung der Akteursvielfalt. „Die eingegangenen Gebote deuten auf eine breite Akteursvielfalt hin. Sieben Gebote wurden von natürlichen Personen abgegeben, die allerdings aufgrund zu hoher Förderhöhen keinen Zuschlag erhalten haben“, heißt es von Seiten der Bundesnetzagentur dazu. Auch viele kleine Projektgesellschaften hätten in der ersten Ausschreibungsrunde Gebote abgegeben. Was allerdings gegen die Wahrung der Akteursvielfalt spricht ist die Feststellung der Bundesnetzagentur: „In einem Fall vereinigt ein Unternehmen über 40 Prozent der insgesamt bezuschlagten Menge auf sich.“

Das weitere Prozedere sieht nun vor, dass die Bieter, die einen Zuschlag für ihr Photovoltaik-Projekt erhalten haben, binnen zehn Tagen eine Zweitsicherheit hinterlegen müssen. Andernfalls erlischt der Zuschlag. Wenn Gebote mit einer Gesamtmenge von mehr als 30 Megawatt keine Zweitsicherheit stellen würden, würde die Bundesnetzagentur noch im Mai ein Nachrückverfahren durchführen. Nach der Hinterlegung der Zweitsicherheit beginnt dann die Frist von 24 Monaten, in denen die Projektierer die Photovoltaik-Kraftwerke realisieren müssen.

37 der 170 Gebote sind der Bundesnetzagentur zufolge ausgeschlossen worden, da sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten. Vielfach fehlten Unterlagen wie ein beschlossener Bebauungsplan, ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster oder eine Vollmachtsurkunde oder Zahlungen seien nicht oder verspätet geleistet worden.

DieErgebnisse sind auch auf der Seite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Allerdings lässt sich aus diesen Angaben weder die Größe noch der gebotene Preis für die Photovoltaik-Projekte herauslesen. (Sandra Enkhardt)

Zur Bewertung der ersten Ausschreibungsrunde veranstaltet pv magazine/Solarpraxis AG in Kooperation mit Geiser & von Oppen Rechtsanwälte – Partnerschaft ein Webinar am 7. Mai von 11 bis 12 Uhr. Melden Sie sich gleich an. Rechtsanwältin Margarete von Oppen wird sowohl die Ergebnisse bewerten als auch offene Fragen der Teilnehmer beantworten. Die Teilnahme am Webinar Ausschreibungsverfahren für PV-Großkraftwerke – Eine Interpretation der ersten Ausschreibungsrunde“ kostet 64 Euro.

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