Erste Photovoltaik-Ausschreibungsrunde mehrfach überzeichnet

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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und die Bundesnetzagentur haben nun die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht. Insgesamt seien 170 Gebote eingegangen, wodurch das Ausschreibungsvolumen von 150 Megawatt mehrfach überzeichnet gewesen sei. Derzeit prüfe die Bundesnetzagentur die Zulässigkeit der Gebote. Anschließend würden die Zuschläge bekanntgegeben, hieß es weiter. Konkrete Angaben zur Höhe der Überzeichnung oder der Bandbreite der gebotenen Preise wurden zunächst nicht gemacht.

BMWi und Bundesnetzagentur sprechen bereits jetzt von einem Erfolg. „Wir haben gezeigt, dass eine Ausschreibung im Bereich Erneuerbare Energien funktionieren kann. Die hohe Beteiligung spricht dafür, dass die Akteure das neue Instrument für Photovoltaik-Freiflächenanlagen annehmen und es keine wesentlichen Hemmnisse im Verfahren gibt. Die Vielzahl und Vielfalt der Teilnehmer ist ein gutes Zeichen, dass die breite Akteursstruktur und die breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch die Umstellung auf Ausschreibungen erhalten bleiben können“, erklärte Staatssekretär Rainer Baake. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, ergänzte, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die in diesem Jahr keinen Zuschlag erhielten, wieder bei den nächsten beiden Runden in diesem Jahr mitbieten könnten. Die Stichtage dafür sind der 1. August und 1. Dezember. „Insgesamt wird 2015 ein Volumen von 500 Megawatt ausgeschrieben: Es verbleiben also noch 350 Megawatt für die beiden Ausschreibungsrunden in diesem Jahr. 2016 wird dann die Ausschreibungsmenge auf 400 Megawatt und 2017 auf 300 Megawatt reduziert“, so Hohmann weiter.

Die Zuschläge für die Photovoltaik-Projekte werden in der ersten Runde nach dem pay-as-bid-Verfahren verteilt. Dementsprechend erhält das Gebot mit dem niedrigsten Preis den ersten Zuschlag. Danach wird bis zur Volumengrenze von 150 Megawatt aufgefüllt. Die Projektierer erhalten für den Solarstrom die gebotene Summe. Bei den zwei kommenden Ausschreibungsrunden in diesem Jahr wird dann nach dem Einheitspreisverfahren vorgegangen. Dies bedeutet, dass zwar die Zuschlagsvergabe wieder nach den gebotenen Preisen erfolgt. Dann aber der Preis des Gebots, der als letzter einen Zuschlag erhalten hat – also mit dem höchsten Preis – für alle Projekte gezahlt wird, unabhängig davon, was geboten wurde.

Die Bundesnetzagentur hatte auf Nachfrage von pv magazine angekündigt, dass die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde fünf bis zehn Tage nach Ende der Gebotsfrist am 15. April veröffentlicht werden soll. Dabei hänge die Prüfdauer auch von der Qualität der Gebote ab. (Sandra Enkhardt)

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