Wie Prüflabore mit Zertifikaten für Module umgehen

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Bevor man über Prüflabore und Zertifizierer schreibt, muss man wissen, dass man sie gar nicht benötigt, um „IEC 61730“, oder „IEC 61215“ in das Datenblatt eines Moduls aufzunehmen. Das geht nämlich auch als Selbsterklärung des Herstellers, die zwar haftungsrechtlich relevant sein mag, aber auch ohne dass unbedingt eine externe Stelle geprüft hat. Nur für die gebäudeintegrierte Photovoltaik gibt es eine gesetzliche Prüfpflicht.
Ein Zertifikat wird dann gegebenenfalls von einem Zertifizierungsinstitut vergeben, das dafür auf ein Prüflabor zurückgreift, das nach den IEC- oder UL-Normen testet. Ob ein Hersteller das Prüfsiegel tragen darf, kann der Zertifizierer dann noch von weiteren Bedingungen abhängig machen. Daher kann sich der Wert der Zertifikate von verschiedenen Zertifizierern unterscheiden.
Der Wert der Prüfsiegel
VDE, TÜV Süd, TÜV Rheinland und UL machen das Tragen des Prüfsiegels davon abhängig, dass das regelmäßige Produktionsaudit, das im Zusammenhang mit Zertifikaten einmal im Jahr stattfindet, erfolgreich verläuft. TÜV Intercert teilte uns ohne Angabe von Gründen mit, unsere Fragen dazu nicht zu beantworten. Das ist wichtig im Zusammenhang mit dem möglichen Entzug eines Zertifikats. Wenn dieser droht, falls gewisse Qualitätsstandards nicht eingehalten werden, erhöht das den Wert eines Prüfsiegels.
Die vier Prüflabore, die geantwortet haben, machten dazu sehr ähnliche Angaben. Zu einem Entzug kann es zum Beispiel kommen, wenn beim Fabrikaudit auffällt, dass etwa die verwendete Bill of Materials (BOM) nicht mit der übereinstimmt, mit der das Modul zertifiziert wurde. Seit 2004 ist es laut VDE bei PV-Modulherstellern nur noch selten vorgekommen, dass in diesem Punkt ernsthafte Verstöße festgestellt worden seien. Bevor ein Zertifikat entzogen werde, hätte der Hersteller außerdem die Möglichkeit, je nach Schwere des Verstoßes das Modul mit der abweichenden BOM oder dem abweichenden Herstellungsprozess nachtesten zu lassen.
Zertifikatsentzüge
Der TÜV Rheinland hat nach eigenen Angaben in den letzten fünf Jahren circa 350 Zertifikate entzogen. Berücksichtigt man, dass für dieselben Modultypenfamilien mehrere Zertifikate nach den jeweiligen Prüfstandards oder zusätzliche Zweitlizenzen bestehen, entspricht das effektiv rund 80 Entzügen. Beim VDE finden sich im Zeitraum 2011 bis 2014 fünf Meldungen über entzogene Module. TÜV Süd machte dazu keine Angaben, auf der online abrufbaren schwarzen Liste finden sich derzeit zwei Module.
Dabei veröffentlicht der VDE grundsätzlich alle Entzüge auf der schwarzen Liste im Internet. Beim TÜV Rheinland ist das nur der Fall, wenn ein Sicherheitsrisiko gefunden wird. Bei allen Zertifizierern kann man Produkte in einer Positivliste suchen, die berechtigterweise das jeweilige Prüfsiegel tragen. Erscheint das gesuchte Produkt nicht, hat es kein aktuell gültiges Zertifikat. Den Verdacht, dass ein Zertifikat entzogen wurde, kann man schöpfen, wenn es vor Ablauf der üblichen Zertifikatsdauer von fünf Jahren nicht mehr zu finden ist. In der Regel kann man bei den Zertifizierern nachfragen, warum es nicht mehr vorhanden ist. Solche Nachfragen, teilt der TÜV Rheinland mit, gebe es ungefähr einmal pro Woche.
Wenn ein Zertifikat entzogen wird, heißt das noch lange nicht, dass das Modul Qualitäts- oder Sicherheitsprobleme hat. Oft – manche Experten sagen: in einer großen Zahl der Fälle – liegt es daran, dass die Hersteller die Gebühren nicht zahlen oder mit Erweiterungsprüfungen in Verzug kommen.

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