Erst drang wenig über das politischen Ringen bei den Pilot-Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach außen und dann ging alles ganz schnell. Musste es auch, denn nach dem Kabinettsbeschluss blieb Ende Januar blieb nur wenig Zeit für die Bundesnetzagentur, als zuständige Behörde, die Ausschreibungsformalitäten auf die Schiene zu setzen. Dass dabei Fehler passieren, ist fast schon zwangsläufig. Nach der öffentlichen Bekanntmachung der ersten Ausschreibungsrunde am gestrigen Dienstag gab es nun schon die erste Korrektur. Die Bundesnetzagentur hatte auf ihrer Internetseite vermeldet, dass die Übergangsfrist, in der Photovoltaik-Anlagenbetreiber zwischen Ausschreibung und dem alten Fördersystem wählen könnten, bis zum 25. September laufe. Dies ist aber nicht zutreffend. Nun heißt es, dass nach einer Übergangsfrist bis zum 1. September eine finanzielle Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nur noch über die erfolgreiche Teilnahme an den Ausschreibungen möglich sei.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung der ersten Ausschreibungsrunde läuft nun die Zeit. Bis zum 15. April können die Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen abgegeben werden. Die Formulare dazu gibt es auf den Seiten der Bundesnetzagentur. In der ersten Runde werden die Zuschläge nach dem pay-as-bid-Verfahren vergeben. Dies bedeutet, dass niedrigste Gebot erhält den Zuschlag und dann wird der weiteren Reihenfolge nach zugeteilt, bis die Kapazitätsgrenze von 150 Megawatt erreicht ist. (Sandra Enkhardt)
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