Bundesrat macht sich beim KAGB für Genossenschaften stark

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Die Bundesregierung will das Kapitalgesetzbuch (KAGB) reformieren. Viele Genossenschaften, die in Photovoltaik- und Windkraft investiert haben oder wollen, fürchten im Zuge der Gesetzesänderungen neue Auflage, die sie nur schwer erfüllen können. Nun hat sich der Bundesrat mit dem Gesetz befasst und eine Stellungnahme beschlossen, die auch Verbesserungen für die Genossenschaften vorsieht. Unter anderem sollen reguläre Genossenschaften von unnötigen Auflagen ausgenommen werden. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) begrüßte die Vorschläge der Länderkammer. „Das ist ein starkes Signal an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag, den bewährten Mitgliederschutz bei Genossenschaften als gleichwertigen Verbraucher- und Anlegerschutz anzuerkennen sowie überflüssige und nachteilige bürokratische Belastungen der Finanzmarktregulierung von den genossenschaftlichen Unternehmen abzuwenden“, kommentierte Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV, die Stellungnahme.

Das KAGB soll professionelle Kapitalverwaltungsgesellschaften regulieren. Die momentane Verwaltungspraxis sieht aber vor, dass auch Energiegenossenschaften unter bestimmten Bedingungen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen können, was mit sehr hohen finanziellen und administrativen Belastungen verbunden wäre. „Es ist grotesk, dass Genossenschaften mit Auflagen konfrontiert werden, die für Investmentfonds gedacht sind. Es geht bei den Genossenschaften um einen gemeinschaftlichen Unternehmenszweck und nicht um die Renditemaximierung einer Geldanlage. Wir freuen uns sehr, dass die Bundesländer unsere Auffassung teilen“, sagte Ott weiter.

Der Bundesrat hat den Vorschlag gemacht, dass Genossenschaften erfasst werden sollen, die sich nicht an die Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes halten. Wenn eine Genossenschaft eingeworbene Gelder wie ein Investmentfonds nur mit Renditezielen anlegen sollte, müsse diese auch weiterhin dem KAGB unterliegen. (Sandra Enkhardt)

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