Solar-Fabrik wird Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragen

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Die Solar-Fabrik AG bereitet nach eigenen Angaben ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung vor. Ein entsprechender Antrag, der auch die Tochtergesellschaft Solar-Fabrik Wismar GmbH betrifft, sollen voraussichtlich am Montag beim Amtsgericht Freiburg eingereicht werden. Ziel sei es, die beiden Gesellschaften im sogenannten Schutzschirmverfahren zu restrukturieren. Die übrigen Tochtergesellschaften seien von dem Antrag des Freiburger Photovoltaik-Herstellers nicht betroffen, hieß es weiter.

Zur Begründung für den Insolvenzantrag gibt die Solar-Fabrik an, dass im vierten Quartal 2014 ein massiver Einbruch der Nachfrage und damit verbunden ein Preisverfall bei Solarmodulen eingetreten sei. Dieser allgemeine Trend im europäischen Photovoltaik-Markt wird sich nach Einschätzung des Unternehmen wahrscheinlich in den nächsten Monaten fortsetzen. Daher sei ein weiterer erheblicher Kostendruck zu erwarten, für die die erweiterte Möglichkeit eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung genutzt werden soll. „Derzeit ist die Solar-Fabrik AG weder überschuldet noch zahlungsunfähig“, so das Unternehmen. Allerdings befänden sich die Mitarbeiter aufgrund der sinkenden Nachfrage seit November 2014 in Kurzarbeit. Mit andauernder Kurzarbeit drohe nun ein weiterer Rückgang der liquiden Mittel sowie eine Zahlungsunfähigkeit der Solar-Fabrik im 2. Quartal 2015.

Die Entscheidung für einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung habe der Vorstand daher in Zustimmung mit dem Aufsichtsrat am Donnerstag beschlossen. Ziel sei es, die Restrukturierung der Gesellschaften „möglichst frühzeitig anzugehen“. Zudem sei der Rechtsanwalt Thomas Oberle zum weiteren Mitglied des Vorstands bestellt worden. Er sei ein erfahrener Insolvenzverwalter und Sanierungsberater, der die Funktion des "Eigenverwalters" in der Gesellschaft erfüllen soll, sofern das Gericht den Antrag der Solar-Fabrik annehme. (Sandra Enkhardt)

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