Kritik am Ausschreibungsdesign für Photovoltaik-Freiflächenanlagen reißt nicht ab

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Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat das nun vom Kabinett verabschiedete Ausschreibungsdesign für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nochmals kritisiert. Auktionsvolumen und Standortwahl seien zu stark beschränkt worden, das Verfahren bürokratisch und ein Erfolg unsicher, so die Hauptkritikpunkte des Verbandes. Die Energiewende sei mit dem geplanten Volumen von 1,2 Gigawatt für die kommenden drei Jahre nicht zu schaffen. „Viel zu wenig“, kritisiert der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Die Verordnung sei zudem ein von der Europäischen Union diktiertes „Bürokratie-Monster“.

Der BSW-Solar bemängelt neben dem geringen Volumen auch die unzureichenden Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Der überwiegende Teil geeigneter Standorte dürfe nicht genutzt werden. Mit dieser Art der Solarförderung werde die Bundesregierung ihr angestrebtes Zubauziel von 7,5 Gigawatt bis Ende 2017 wohl auch nicht erreichen, heißt es beim Verband. Er spricht sich auch gegen die in der Verordnung verankerte Größenbegrenzung von zehn Megawatt für die förderfähigen Photovoltaik-Projekte aus.

Die Bundesregierung habe zudem bestehende Spielräume bei der Anpassung der Förderung nicht genutzt. „Obwohl Strom aus neuen Solarparks inzwischen preiswert geworden ist, soll deren weiterer Ausbau in Deutschland gedrosselt und gedeckelt werden. Das Auktionsvolumen ist viel zu klein. Trotz ihrer hohen Akzeptanz bei Anwohnern dürfen Solarparks nur auf sehr wenigen Flächen errichtet werden. Die besten Sonnenstandorte bleiben selbst dann oft tabu, wenn keine unmittelbare Konkurrenz mit anderen Nutzungsinteressen vorliegt. Dies verteuert Solarstrom unnötig“, so kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

BDEW: Gute Grundlage

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht in der Verordnung dagegen eine „gute Grundlage, um mit Auktionen für Erneuerbare Energien erste Erfahrungen zu sammeln“. Damit werde ein wichtiger Schritt in Richtung der Marktintegration von erneuerbaren Energien vollzogen. „Hauptziel dieser Maßnahme ist, die Kosteneffizienz bei der Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu steigern. Diesem Ziel kommen wir mit der beschlossenen Verordnung nun näher", erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Aus Sicht des Verbands ist es „positiv, dass die Verordnung auf Ausnahmeregelungen für einzelne Organisationsformen verzichtet und somit einen starken Wettbewerb ermöglicht“. Beim BDEW sieht man mit der Verordnung gewährleistet, dass eine große Akteursvielfalt ermöglicht werde. Einziger Kritikpunkt ist die Beibehaltung der im EEG seit 2010 festgeschriebenen Flächenrestriktionen. Der BDEW habe sich mit dem Ziel der Wettbewerbsintensivierung und der Steigerung der Fördereffizienz für eine Aufhebung dieser Flächenrestriktionen ausgesprochen. Mit der jetzigen Verordnung erfolge jedoch nur eine geringfügige Ausweitung der Flächen, die auch erst ab 2016 greife. Dies sei „zu spät und auch inhaltlich nicht ausreichend, um nachhaltig die für eine erfolgreiche Auktion erforderliche Wettbewerbsintensität zu gewährleisten“.

EFET Deutschland kritisiert fehlende Übertragbarkeit

Der Verband deutscher Gas- und Stromhändler e.V. (EFET Deutschland) begrüßte ebenfalls grundsätzlich die Verordnung. Allerdings kritisierte der Verband, dass Förderberechtigungen, nicht auf andere Projekte oder Dritte übertragen werden könnten. Der Vorteil handelbarer Berechtigungen wäre, dass sich die Situation bei notleidenden Projekten oder notleidenden Projektierern wesentlich schneller entspannen könnte. „Die Realisierungsrate wird also gerade erhöht. Ein Sekundärhandel ist gerade für kleine Anbieter hilfreich, die nicht die Möglichkeit haben, im Rahmen eines Pools mehrerer Projekte ein Ersatzprojekt zu entwickeln“, heißt es beim EFET Deutschland.

Insgesamt ist der BSW-Solar skeptisch, ob sich durch die Ausschreibungen das Segment der Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland wieder erholen kann. Während 2013 in Deutschland noch etwa 440 Solarparks mit einer Gesamtleistung von rund 1,2 Gigawatt neu errichtet wurden, kamen es nach BSW-Solar-Angaben 2014 nur noch 200 Anlagen mit rund 600 Megawatt neu hinzu. Für dieses Jahr sollen nun gerade einmal 500 Megawatt für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgeschrieben werden, mit denen sich aber auch in Deutschland bereits Solarstrom für weniger als zehn Cent je Kilowattstunde produzieren lasse.

Eckpunkte der Verordnung

Der BSW-Solar hat auch nochmal die wichtigsten Eckpunkte der Verordnung zusammengefasst: Konkret sieht die Verordnung für 2015 drei Ausschreibungsrunden vor, die erste (15. April) und zweite (1. August) jeweils über 150 Megawatt. Für die dritte Runde (1. Dezember) ist ein Volumen von 200 Megawatt vorgesehen. In den Folgejahren soll das Ausschreibungsvolumen weiter sinken – 2016 auf insgesamt 400 Megawatt und 2017 auf 300 Megawatt. Nicht genutzte Kapazitäten sollen ins Folgejahr übertragen werden. In Bezug auf die Flächenverfügbarkeit bleibt es vorerst bei der restriktiven Flächenkulisse aus dem bestehenden EEG. Ab 2016 lässt die Verordnung auch Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu sowie Ackerflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten, in denen Landwirtschaft nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Auf solchen benachteiligten Gebieten sind jährlich aber nur zehn Solarparks zulässig. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung wird auch die Größe jedes einzelnen Solarparks auf maximal 10 Megawatt gedeckelt bleiben. (Sandra Enkhardt)

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