Seit Inkrafttreten der aktuellen EEG-Novelle am 1. August 2014 hat die verpflichtende Direktvermarktung das bisherige Grünstromprivileg abgelöst, heißt es beim Bundesverband Windenergie. Das führe dazu, dass wertvoller Grünstrom an der Börse verkauft werden muss, leider bisher ohne dass ein Herkunftsnachweis möglich ist. Stromkunden könnten daher nicht mit echtem Ökostrom aus konkret benannten Anlagen beliefert werden.
Der BWE will daher eine EEG-Verordnungsermächtigung umsetzen und das sogenannte Grünstrom-Markt-Modell (www.gruenstrom-markt-modell.de) einführen. "Wir unterstützen das Grünstrom-Markt-Modell. Es ist ein wichtiger Baustein zu einem fairen Markt und mehr Transparenz für den Stromkunden. Für immer mehr Menschen ist es wichtig, nachweislich echten Ökostrom zu beziehen, der aus ganz konkreten Wind- oder Solarkraftwerken stammt.“, sagt Hermann Albers, Präsident des BWE.
Das vorliegende Grünstrom-Markt-Modell sei kostenneutral für das EEG-System und europarechtlich möglich, meint Albers. Es erfülle somit die wichtigsten Forderungen der Politik. Deshalb sollte die Politik nun zügig die Verordnungsermächtigung im EEG nutzen und so den Weg für die Etablierung des Grünstrom-Markt-Modells frei machen. (Mirco Sieg)
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