Sic Processing: Entscheidung über Prospekthaftungsklagen im Januar

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Die 6. Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat sich in der vergangenen Woche mit den anhängigen Prospekthaftungsklagen gegen den ehemaligen Geschäftsführer des insolventen Photovoltaik-Unternehmens Sic Processing GmbH befasst. Nach einer Mitteilung seiner Anwälte, der Münchner Kanzlei Hermann Jobe & Partner, zeichne sich eine Niederlage für die Kläger ab. Die Richter hätten in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass die von zahlreichen Anleihegläubigern eingereichten Prospekthaftungsklagen „wahrscheinlich als unbegründet“ abgewiesen würden.

Bereits im September hatten die Richter des 10. Kammer des Landgerichts Nürnberg ihre Bedenken geäußert, dass der Beklagte als Prospektveranlasser zur Verantwortung gezogen werden könne. Außerdem gebe es „erhebliche Zweifel“, dass überhaupt ein Prospektfehler vorliege, so die Münchner Anwälte. Die Richter seien daher mittlerweile von ihrer ursprünglichen Einschätzung, die Klagen könnten berechtigt sein, abgerückt. Die Richter der 6. Kammer hätten weitgehend das klageabweisende Urteil der 10. Kammer übernommen. Ende September hatten die Richter zahlreiche von Anleihegläubigern angestrengte Prospekthaftungsklagen mit Verweis auf die fehlende Prospektveranlassereigenschaft des Beklagten und das Fehlen eines Prospektfehlers kostenpflichtig abgewiesen, wie die Kanzlei, die den ehemaligen Geschäftsführer von Sic Processing vertritt, weiter mitteilte.

Als Termin für die Verkündung der Entscheidung sei der 29. Januar 2015 angesetzt worden, hieß es weiter. Sollten die Klagen endgültig von der 10. Kammer abgewiesen werden, hätte dies wahrscheinlich auch Auswirkungen auf ähnliche Klagen, die Gegenstand eines Verfahrens vor der 6. Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth seien.

Parallel zu den Klagen der Anleihegläubiger hatte der Insolvenzverwalter von Sic Processing, Christopher Seagan, angekündigt, den chinesischen Photovoltaik-Konzern Yingli auf die Zahlung von Schadensersatz verklagen zu wollen. Seine Klage hatte er im Juli beim Landgericht Amberg eingereicht. Seagon beziffert die offenen Forderungen gegen Yingli auf 23 Millionen Euro. Der chinesische Photovoltaik-Hersteller hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren sind bislang nicht bekannt geworden. (Sandra Enkhardt)

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