Österreich senkt Photovoltaik-Vergütung

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Der österreichische Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat gemeinsam mit Umweltminister Andrä Rupprechter und Sozialminister Rudolf Hundstorfer die neue Ökostrom-Einspeisetarifverordnung für das Jahr 2015 erlassen. Wie aus der Pressemitteilung hervorgeht, verändert diese neue Verordnung nur den Photovoltaik-Tarif, weil die Rahmenbedingungen für die anderen Technologien bereits im Vorjahr festgelegt wurden. Der Einspeisetarif für neue Photovoltaik-Anlagen bis zu 200 Kilowatt Nennleistung, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, sinkt demnach um acht Prozent auf 11,50 Euro-Cent pro Kilowattstunde. Der Zuschuss von 30 Prozent der Investitionskosten – maximal 200 Euro Zuschuss pro Kilowatt – soll aber unverändert erhalten bleiben.

„Bei einer Kombination von Einspeisetarif und Investzuschuss ergibt sich in Summe eine Vergütung von rund 13,70 Cent pro Kilowattstunde“, teilt das Wirtschaftsministerium mit. Diese Tarife würden dazu führen, dass 2015 mit dem selben Photovoltaik-Förderkontingent mehr Anlagen unterstützt werden könnten als 2014. „Die laufende Ausbauoffensive soll wirtschaftlich sinnvolle Ökostrom-Projekte auf dem Weg zur Marktreife unterstützen“, sagt Mitterlehner. Für die Abwicklung der Vergabe ist die Ökostrom-Abwicklungsstelle (OeMAG) zuständig.

In Österreich steht nach Zahlen des Ministerium 2015 insgesamt ein Kontingent von 47 Millionen Euro für neue Anlagen zur Verfügung: 11,5 Millionen Euro für Windenergie, zehn Millionen Euro für Biomasse und Biogas, acht Millionen Euro für Photovoltaik sowie 1,5 Millionen Euro für die Kleinwasserkraft. Weitere 16 Millionen Euro gehen in einen sogenannten Resttopf, der flexibel unter Wind, Kleinwasserkraft und Photovoltaik aufgeteilt wird. (Petra Hannen)

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