EEG-Umlage sinkt 2015 minimal auf 6,17 Cent je Kilowattstunde

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Die Übertragungsnetzbetreiber haben die EEG-Umlagenhöhe für den nicht-privilegierten Letztverbrauch für 2015 bekanntgegeben. Sie wird von derzeit 6,24 auf 6,17 Cent ab Januar sinken. Damit ist nun eingetreten, worüber bereits zuvor reichlich spekuliert worden war: Die EEG-Umlage ist das erste Mal seit ihrer Einführung im Jahr 2000 gesunken. Dennoch ist die Reduktion mit 0,07 Cent je Kilowattstunde kaum messbar. Gerade mit Blick auf den Überschuss auf dem EEG-Konto, dass Ende September immer noch bei 1,38 Milliarden Euro lag, waren die Hoffnung wohl auch etwas größer, die EEG-Umlage würde deutlicher fallen.

Aus der Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber geht hervor, dass sie im kommenden Jahr einen Zubau von knapp 1,7 Gigawatt bei Photovoltaik-Anlagen erwarten. Die neu installierte Leistung bei Erneuerbaren insgesamt werde nach den Prognosen bei knapp 6900 Megawatt liegen, dass meiste davon entfällt auf Windkraftanlagen auf dem Land und auf dem Meer. An Einspeisevergütungszahlungen haben die Übertragungsnetzbetreiber für das kommende Jahr einen Wert von knapp 12,4 Milliarden Euro angelegt. Für die Direktvermarktung sind es 11,2 Milliarden Euro. Inklusive aller Prämien und Aufschläge gehen die Übertragungsnetzbetreiber davon aus, dass sie im kommenden Jahr 23,7 Milliarden Euro an die Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen auszahlen werden. Abzüglich der vermiedenen Netzentgelte in Höhe von 750 Millionen Euro durch die EEG-Anlagen ergibt sich damit eine Summe von rund 23 Milliarden Euro, die auf die Verbraucher umgelegt wird.

Die Umlagenhöhe für den privilegierten Letztverbrauch bleibt weiterhin bei 0,05 Cent je Kilowattstunde. Ihre Liquiditätsreserve in Höhe von zehn Prozent haben sich die Übertragungsnetzbetreiber trotz des üppigen Überschusses auf dem EEG-Konto auch für das kommende Jahr genehmigt. Sie werde benötigt, um vorhandene Prognoserisiken und Finanzierungssitzen abzumildern, so ihre Begründung.

Energy Brainpool hat im Auftrag der Übertragungsnetzbetreiber den Marktwertfaktor und somit den Marktwert der erneuerbaren Energien für das Jahr 2015 für die Erstellung der EEG-Umlage ermittelt. Der Marktwertfaktor stelle dar, welchen Wert der Strom aus Erneuerbaren-Energie-Anlagen durchschnittlich am Spotmarkt erzielen werde. Die Berechnung des Marktwertes der Stromerzeugung aus regenerativen Kraftwerken basiere auf stundenscharfen Strompreisszenarien des eigenen fundamentalen Energiemarktmodells Power2Sim, heißt es bei Energy Brainpool. Projektleiter Thorsten Lenck von Energy Brainpool betont, dass den prognostizierten Marktwertfaktoren ein höherer Stellenwert bei der Berechnung der EEG-Umlage für 2015 beigemessen worden sei. „Für das kommende Jahr werden erstmalig im EEG selbst die Marktwertfaktoren für Strom aus Wasserkraft, Biomasse, Geothermie und Gase auf 1 festgelegt. Bei Wind- und Photovoltaik-Anlagen senkt die hohe Gleichzeitigkeit des Stromangebots über den Merit-Order-Effekt den Marktpreis in windigen bzw. sonnigen Stunden. Die Marktwertigkeit für Wind- und Photovoltaik-Strom fällt entsprechend geringer aus als ohne den Merit-Order-Effekt“, erklärt Lenck. Dies beeinflusse schließlich die Höhe der EEG-Umlage. „Durch die niedrigeren Preise am Strommarkt steigen die Differenzkosten der Förderung, die in die EEG-Umlage fließen, ohne dass es dabei zu einer Erhöhung der spezifischen Förderung für EEG-Anlagen kommt“, so Lenck weiter.

Neben Energy Brainpool hatten die Übertragungsnetzbetreiber das Leipziger Institut für Energie mit der Berechnung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie der entsprechenden Vergütungszahlungen beauftragt. Prognos wiederum habe die unterschiedlichen Letzverbrauchskategorien ermittelt. (Sandra Enkhardt)

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