Klagen gegen Ex-Geschäftsführer von Sic Processing abgewiesen

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Die 10. Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat am Montag zahlreiche Prospekthaftungsklagen abgewiesen. Zuvor hätten bereits einige Anleihegläubiger ihre Klagen gegen einen der ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Sic Processing zurückgezogen, teilte die Kanzlei Hermann Jobe & Partner aus München mit. Es handelte sich bei den Klagen um eine Anleihe des Photovoltaik-Zulieferers am Kapitalmarkt. Nach dem Insolvenzantrag im Dezember 2012 klagten Anleihegläubiger wegen angeblicher Fehler im Prospekt. Die Richter des Landgerichts stellten nun fest, dass der Beklagte schon nicht als Prospektveranlasser qualifiziert werden könne, weshalb es auf die Frage des Vorliegens eines Prospektfehlers überhaupt nicht ankomme. Sie wiesen daher die anhängigen Klagen kostenpflichtig ab, teilte die Münchner Kanzlei mit, die den ehemaligen Geschäftsführer von Sic Processing vertreten hat. Außerdem hätten die Richter darauf hingewiesen, dass keine Anhaltspunkte für eine Fehlerhaftigkeit des Anleiheprospekts vorlägen.

Parallel zu den Klagen der Anleihegläubiger hatte der Insolvenzverwalter von Sic Processing, Christopher Seagan, angekündigt, den chinesischen Photovoltaik-Konzern Yingli auf die Zahlung von Schadensersatz verklagen zu wollen. Seine Klage hatte er im Juli beim Landgericht Amberg eingereicht. Seagan beziffert die offenen Forderungen gegen Yingli auf 23 Millionen Euro. Der chinesische Photovoltaik-Hersteller hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Neuigkeiten zu diesem Verfahren gab es zunächst nicht. (Sandra Enkhardt)

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