Strompreis soll transparenter werden

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Geht es nach dem Willen von Bundesenergieminister Sigmar Gabriel (SPD), müssen die Grundversorger ab Herbst 2014 den Verbrauchern zusätzliche Informationen über ihre Preisgestaltung zur Verfügung stellen. Die „Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung“ sieht vor, dass künftig in den Vertragsbedingungen und im Internet gemeinsam mit dem Grundversorgungspreis auch die kalkulatorisch einfließenden staatlich veranlassten Preisbestandteile sowie im Strombereich die Netzentgelte angegeben werden. Gleichzeitig werde klargestellt, dass Änderungen solcher Bestandteile zu einer Neukalkulation des Grundversorgungspreises führen können und dies sogar müssen, sollten die staatlich veranlassten Preisbestandteile sinken. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Gabriel zufolge sollen Stromkunden durch die erweiterten Informationspflichten der Grundversorger künftig die Zusammensetzung und Änderungen ihres örtlichen Grundversorgungspreises besser bewerten können. Gabriel: „Diese Transparenz stärkt die Vergleichbarkeit für die Kunden und fördert damit den Wettbewerb, insbesondere im Strommarkt.“ Die Verbraucherzentrale NRW hält von dem Konzept wenig; Energieexperte Udo Sieverding sagte der taz (Donnerstagausgabe), diese Minimallösung ändere nichts an den schlechten Tarifen in der Grundversorgung. Das Kabinett hat die neue Verordnung bereits gebilligt, der Bundesrat muss ihr noch zustimmen. (Petra Hannen)

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