Amtsgericht eröffnet Insolvenzverfahren der Photon Holding

Teilen

Das Amtsgericht Aachen hat bereits am vergangenen Mittwoch das Insolvenzverfahren über die Photon Holding GmbH eröffnet. Als Begründung werden in der gerichtlichen Bekanntmachung „Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“ genannt. Die Eröffnung sei aufgrund eines am 28. Dezember 2013 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin erfolgt, hieß es weiter. Zum Insolvenzverwalter berief das Gericht den Rechtsanwalt Andreas Schmitz, der bereits auch als vorläufiger Insolvenzverwalter das Verfahren betreute. Die Gläubiger können nun bis zum 15. September ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Als Termin für die Gläubigerversammlung benannte das Gericht den 15. Oktober. Dort werde unter anderem über den Fortgang des Verfahrens entschieden. Auch eine Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse sei möglich, heißt es in der Bekanntmachung.

Erst im Juni war sowohl für die Photon Publishing GmbH als auch die Photon Holding GmbH von Gläubigern ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden. Das Verfahren gegen die Photon Publishing hob das Amtsgericht Aachen in der Zwischenzeit wieder auf. Beim vorläufigen Verfahren gegen die Photon Holding ging es nach Angaben des Aachener Verlags, der das Solarstrommagazin „Photon“ herausgibt und bei dem die Markenrechte liegen, um eine Steuerschuld beim Finanzamt Aachen. Die Steuerschuld sei unstrittig. Dennoch habe die Photon Holding bislang nicht anerkannte Rückerstattungsansprüche in ähnlicher Größenordnung, hieß es Anfang Juni weiter.

Eine Stellungsnahme des Insolvenzverwalters zum weiteren Fortgang und zu den Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf die Tochtergesellschaften war zunächst noch nicht zu bekommen. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Frankreich senkt Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen bis zu 500 Kilowatt weiter ab
25 Juli 2024 Mit der Anwendung des Notfalldegressionskoeffizienten verzeichnen die Fördersätze in den Segmenten bis 500 Kilowatt im dritten Quartal einen weiteren...