EEG-Novelle nimmt bei Gauck und EU-Kommission letzte Hürden

Teilen

Bundespräsident Joachim Gauck hat die EEG-Novelle unterzeichnet. Er habe den Verkündungsauftrag für das Gesetz am Montag erteilt, sagte ein Sprecher auf Anfrage von pv magazine. Nun muss das neue Gesetz noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, ehe es am 1. August offiziell in Kraft treten kann. Bislang ist dies noch nicht geschehen. Allerdings ist auch noch bis zum kommenden Donnerstag Zeit dafür.

Auch die EU-Kommission hat die EEG-Novelle nun offiziell notifiziert. Sie sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das EEG 2014 mit dem EU-Beihilferecht in Einklang steht, teilte die Kommission in Brüssel mit. Es erwähnte dabei sowohl die Förderung der Erneuerbaren als auch die Teilbefreiungen für Eigenerzeugung und energieintensive Unternehmen bei der EEG-Umlage. Überdies enthalte das EEG 2014 eine schrittweise Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen, zu denen auch Erzeuger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten Zugang erhielten. „Das EEG 2014 fördert die Marktintegration erneuerbarer Energien. Mittelfristig sollten dadurch die Kosten für die Verbraucher sinken. Außerdem ist die allmähliche Öffnung der Ausschreibungen für Betreiber aus anderen Mitgliedstaaten eine sehr gute Entwicklung für den Energie-Binnenmarkt“, erklärte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia. Die Kommission habe die EEG-Novelle als Beitrag zur Verwirklichung der umwelt- und energiepolitischen Ziele der EU gewertet, wobei der Wettbewerb im Binnenmarkt nicht übermäßig verfälscht werde. Die ab 2017 angestrebte Umstellung auf Ausschreibungen bedürfe einer neuen gesetzlichen Grundlage. „Die Förderung erneuerbarer Energien wird daher bis 31. Dezember 2016 genehmigt“, hieß es deshalb auch Brüssel. Ausschreibungen soll es aber nur für Anlagen ab 100 Kilowatt geben. Kleinere Anlagen könnten auch weiterhin über Einspeisetarife gefördert werden. Dies genehmigte Brüssel nun für zehn Jahre.

Die Notifizierung der EEG-Novelle muss aber separat zum weiter laufenden EU-Beihilfeverfahren zum EEG 2012 gesehen werden. Die EU-Kommission hatte die Untersuchungen im vergangenen Dezember eingeleistet, wobei es vor allem um die Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage geht. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Frankreich senkt Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen bis zu 500 Kilowatt weiter ab
25 Juli 2024 Mit der Anwendung des Notfalldegressionskoeffizienten verzeichnen die Fördersätze in den Segmenten bis 500 Kilowatt im dritten Quartal einen weiteren...