Neue Hürden für Energiegenossenschaften nach KAGB-Novelle

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Der ehemalige Grünen-Politiker Hans-Josef Fell hat nun darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung weitgehend von der Öffentlichkeit unbemerkt das Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) erneut novelliert hat. Bereits im vergangenen Jahr gab es eine Reform des Gesetzes. Damals konnte verhindert werden, dass Energiegemeinschaften und -genossenschaften zu große Pflichten und Auflagen aufgebührdet werden, die deren Neugründungen wohl weitgehend verhindert hätten. Nun hat die Große Koalition dies mit der Novelle teilweise wieder zurückgenommen. Damit ergeben sich „ gravierende Veränderungen für Energiegenossenschaften“, die ein sofortiges Handeln nötig machten, wie Fell sagt. Die Energiegenossenschaften müssten sich bis zum 21. Juli 2014 darum kümmern, ob sie unter die Erlaubnis- oder Registrierungspflicht fallen und müssten dies bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dann einreichen. Vor allem Genossenschaften, die Gelder als Geschäftsguthaben oder Darlehen einsammelten, die sie dann in Projekte anderer Gesellschaften investierten, könnten nach der Novelle nun den KAGB-Bestimmungen unterliegen, so Fell. In diesem Falle sei dies verbunden mit einer Erlaubnispflicht der Bafin oder bei einer Privilegierung mit einer Registrierungspflicht.

Wenn Genossenschaften die Frist versäumten, aber unter die Registrierungspflichten fielen, drohe die Gefahr, dass sie ein unerlaubtes Finanzgeschäft betrieben. Dies könne erhebliche rechtliche Konsequenzen für die Energiegenossenschaften haben. Diese sollten sich daher an ihren Genossenschaftsverband wenden, empfiehlt Fell. „Diese Koalition tut alles, um die Bürgerenergiewende abzuwürgen, ganz im Einklang mit dem EU-Kommissar Oettinger, CDU, der die Bürgerenergiewende kürzlich als ‚Unterwanderung‘ der Energiewirtschaft bezeichnete. Deutlicher und diffamierender kann man die von Union und SPD organisierte Verhinderung Demokratisierung der Energiewirtschaft nicht beschreiben. Aber: Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Bürgerenergiewende weitergeht“, sagt Fell, der im Jahr 2000 das EEG mitformulierte und nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag im vergangenen Jahr nun Präsident der Energy Watch Group ist. (Sandra Enkhardt)

Link zum Merkblatt der Bafin zur KAGB-Novelle (Anmerkung der Redaktion: Der Link ist mittlerweile repariert und führt zum Merkblatt der Bafin.)

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