Im Zuge der in dieser Woche stattfindenden Anhörungen zur EEG-Reform hat auch Agora Energiewende zwei neue Vorschläge auf den Tisch gelegt. Der Berliner Think-Tank fordert zwei neue Verordnungsermächtigungen: zum einen für Pilotausschreibungen bei Windkraftanlagen, zum anderen für eine mit dem Spotmarktpreis variierende EEG-Umlage. Als dritte Forderung will Agora Energiewende auch Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen mit Ost-West-Ausrichtung testen. Damit sollen grundlegende Erfahrungen „für die jetzt schon absehbare grundlegende EEG-Novelle 2016“ gesammelt werden. „Nach der EEG-Novelle ist vor der EEG-Novelle. Denn bereits jetzt ist klar, dass das EEG in zwei Jahren nochmals reformiert werden wird, um die von 2017 an vorgesehenen Auktionen zu regeln. Deswegen sollten wir mit diesem EEG – dem EEG 2.0 – schon Erfahrungen sammeln, die wir beim EEG 3.0 dringend benötigen werden“, erklärt Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende zu den Vorschlägen. Zu den verschiedenen Punkten seien nun drei Positionspapiere veröffentlicht worden.
Das erste ist eine Studie zur dynamischen EEG-Umlage, wie es Agora Energiewende bezeichnet. Diese solle dazu führen, dass sich die Nachfrage besser nach dem Angebot von Strom richtet.
Industrielle Verbraucher würden in Stunden mit niedrigen Börsenstrompreisen auch eine niedrige EEG-Umlage, in Stunden mit hohen Börsenstrompreisen hingegen eine hohe EEG-Umlage zahlen, heißt es in dem Vorschlag. „Dadurch entsteht ein unmittelbar finanzieller Anreiz, industrielle Prozesse auf möglichst niedrige Börsenstrompreise hin zu optimieren. Hierin sehen wir eine große Chance für das künftige Stromsystem. Eine solche Umstellung kann schrittweise erfolgen, so dass eine Pilotphase für eine dynamische EEG-Umlage in Form einer Verordnungsermächtigung ins EEG 2.0 geschrieben werden sollte“, sagt Graichen.
Das zweite ist ein Hintergrundpapier zu Ausschreibungen für Windkraftanalgen. Diese seien notwendig, da ab 2017 der Übergang zu Ausschreibungen erfolgen müsse und vorher nicht nur Erfahrungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen gesammelt werden sollten. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Ausgestaltung der Verfahren an den Pilotausschreibungen bei Solarparks orientieren zu wollen. Da sie bislang aber keine Erfahrungen habe und ein erfolgreiches Auktionsmodell von einer Vielzahl von Rahmenbedingungen abhänge, sollte in den kommende zwei Jahren mehr getestet werden. „Damit Ausschreibungen tatsächlich zu einer Verbesserung des Energiesystems führen können, sollten vorher möglichst viele Erfahrungen im Rahmen von Pilotversuchen gesammelt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass entweder kein Zubau Erneuerbarer Energien erfolgt oder aber die Kosten dafür im Vergleich zum derzeitigen EEG wieder steigen“, kommentiert Graichen den Vorstoß.
Aber Agora Energiewende plädiert nicht nur für zusätzliche Ausschreibungen bei Windkraftanalgen, sondern auch für Pilotausschreibungen für nach Osten und Westen ausgerichtete Photovoltaik-Anlagen. Die derzeitigen Pläne der Bundesregierung würden wohl nur dazu führen, dass die günstigen nach Süden ausgerichteten Solaranlagen den Zuschlag erhielten, heißt es bei Agora Energiewende. „Ein kleiner Teil der Pilot-Ausschreibungen sollte für nach Osten und Westen ausgerichtete Photovoltaikanlagen genutzt werden, um so den Wert ihrer Systemvorteile zu bestimmen“, sagt Graichen.
Für Agora Energiewende ist die EEG-Novelle, die bis Ende August von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll, nur eine Übergangslösung. „Das voraussichtlich 2016 zu beschließende EEG 3.0 wird dabei zum ersten Gesetz werden, das die Herausforderungen der Energiewende in vollem Maße aufnimmt“, heißt es bei dem Think Tank. „Das EEG 3.0 muss ein Gesetz zur Synchronisierung von Stromangebot und Stromnachfrage werden. Das heißt einerseits: Erneuerbare-Energien-Anlagen sollten so ausgelegt werden, dass sich ihre Stromproduktion viel stärker als bisher an der Stromnachfrage orientiert. Andererseits muss sich die Stromnachfrage aber auch viel stärker am Stromangebot orientieren. Ohne ein solches flexibles Zusammenlaufen kommt es zu Verwerfungen am Strommarkt und die Energiewende wird unnötig teuer“, so Graichen weiter. (Sandra Enkhardt)
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