Öffentliche Anhörung zur EEG-Novelle am 2. Juni

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Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat für den 2. Juni eine öffentliche Anhörung zum EEG-Gesetzentwurf der Bundesregierung angesetzt. Insgesamt werde sie viereinhalb Stunden dauern, hieß es aus dem Bundestag. CDU/CSU, SPD und Die Linke hätten für den Antrag gestimmt, während sich die Grünen enthielten. Die Grünen begründeten die Enthaltung damit, dass der EEG-Gesetzentwurf äußerst komplex sei und daher ausführlicher behandelt werden müsse. Außerdem sei mehr Zeit für die Ladung der Sachverständigen erforderlich. Der Ausschussvorsitzende Peter Ramsauer von der CSU erklärte: „Wir arbeiten das sauber ab.“ Wenn die Zeit nicht ausreiche, wolle er weitere Anhörungen anberaumen.

Die Unionsfraktion widersprach allerdings auch den Einwänden der Grünen. Viereinhalb Stunden reichten aus, um die geplanten drei Themenblöcke zur EEG-Reform abzuarbeiten. Auch die SPD habe der Auffassung der Grünen widersprochen. Es könnten aber weitere Termine angesetzt werden, wenn sie gebraucht würden, hieß es von den Sozialdemokraten.

Der Zeitplan für die EEG-Novelle ist allerdings äußerst eng. Am Donnerstag wird sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen. Danach wird er an den Wirtschaftsausschuss weitergeben. Dieser soll bis zu 24. Juni abschließend beraten. Kurz danach soll dann der Bundestag über die EEG-Reform entscheiden. Parallel dazu beginnt auch der Bundesrat, sich mit dem Gesetz zu befassen. Für den 23. Mai ist in der Länderkammer die erste Beratung und für den 11. Juli die zweite und abschließende Beratung vorgesehen. Bundeswirtschafts- und -energieminister Sigmar Gabriel (SPD) will die EEG-Novelle möglichst zum 1. August in Kraft setzen. (Sandra Enkhardt)

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