Solarwatt-Vorstandschef fordert Verzicht auf Belastung des Eigenverbrauchs

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pv magazine: Was bedeutet die geplante Belastung für Eigenverbrauch mit 50 Prozent EEG-Umlage für die Zukunft der Photovoltaik in Deutschland?

Neuhaus: Wenn Photovoltaik-Neuanlagen zum Eigenverbrauch tatsächlich mit 50 Prozent der EEG-Umlage belastet werden, wie es im Gesetzentwurf steht, wird das weitreichende Folgen für die Solarindustrie und die gesamte Energiewende haben. Sollte das Gesetz so verabschiedet werden wie geplant, werden neue Photovoltaik-Anlagen für den gewerblichen Bereich weniger attraktiv sein. Es sei denn das Unternehmen gehört zu den auserwählten 1600 Firmen, die nach wie vor von der Zahlung einer Abgabe komplett befreit sind. Wenn zu den Gestehungskosten der Photovoltaik-Anlage zusätzlich die Hälfte der EEG-Umlage gezahlt werden muss, frisst das den Vorteil von Solaranlagen gegenüber der zentralen Energieversorgung weitgehend auf und das ist für die Unternehmen natürlich weniger rentabel. Mittelfristig hätte eine rückläufige gewerbliche Nutzung von Solaranlagen dann auch negative Folgen für den von Sigmar Gabriel geplanten Zubau von 2,5 Gigawatt für 2014 – der könnte so nicht erreicht werden.

Welche Anlagen und Geschäftsmodelle würden infolgedessen unrentabel?

Anlagen ab zehn Kilowattpeak wären durch die Verabschiedung des neuen EEG-Gesetzes weniger rentabel. Für Privathaushalte ist diese Größe zwar ausreichend, für Handel, Gewerbe und Industrie allerdings unzureichend. Alle Anlagen, die über der Bagatellgrenze von zehn Kilowattpeak liegen, werden durch die zusätzliche Abgabe tendenziell weniger attraktiv. Für einen Gewerbetreibenden liegt der Strombezugspreis bei etwa 15 bis 19 Cent je Kilowattstunde. Durch die EEG-Umlage wird eine Photovoltaik-Anlage rein wirtschaftlich jetzt erst über einen längeren Zeitraum attraktiv, da nun neben den Photovoltaik-Erzeugungskosten von circa 10 bis 13 Cent je Kilowattstunde auch 50 Prozent der Umlage, also gut drei Cent je Kilowattstunde gezahlt werden müssen.

Wie würde es sich konkret auf die Geschäfte und Umsätze von Solarwatt auswirken?

Wenn die Bundesregierung um Energie- und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet, wird das natürlich auch Konsequenzen für Solarwatt haben: Das gewerbliche Segment ist definitiv eines unserer Zielsegmente, das durch die oben genannten Effekte etwas zurückgeworfen wird. Wir sind aber fest davon überzeugt, dass sich ökologische und ökonomische Interessen hier auf Dauer durchsetzen werden. Daneben ist unser Hauptsegment das der Residential-Anlagen, welches nicht direkt politisch belastet wird. In beiden Segmenten ist es wichtig, mit intelligenten Geschäftsmodellen die Kunden zu überzeugen und damit weiter Marktanteile zu gewinnen.

Lehnen Sie eine Belastung des Photovoltaik-Eigenverbrauchs ab oder sehen Sie eine vertretbare Obergrenze für eine Belastung?

Aus unserer Sicht sollte auf eine EEG-Umlage bei Eigenverbrauch verzichtet werden. Denn eine zusätzliche Abgabe belastet gerade die Unternehmen und Privathaushalte, die sich von der zentralen Stromerzeugung lösen wollen und sich so aktiv für die Energiewende einsetzen.

Wie könnte eine sinnvolle Bagatellgrenze aussehen?

Wenn die Bundesregierung die Zahlung einer EEG-Umlage für Eigenverbrauch bei neu installierten Photovoltaik-Anlagen einführen will, dann sollte die Bagatellgrenze zumindest sinnvoll gewählt werden. Die aktuelle Grenze ist mit zehn Kilowattpeak leider viel zu niedrig angesetzt. Die Anlagen von Privathaushalten wären dadurch zwar weitestgehend abgedeckt, Handel und Gewerbe würden allerdings auf der Strecke bleiben und müssten die zusätzliche Abgabe bezahlen. Um für viele kleinere Unternehmen, bei denen es einen großen Bedarf an Solaranlagen gibt, noch einen ökologischen und ökonomisch sinnvollen Business Case abbilden zu können, sollten Photovoltaik-Anlagen mit einer Größe von mindestens 200 bis 300 Kilowattpeak von einer zusätzlichen Abgabe ausgenommen werden.

Glauben Sie, dass es im Zuge des parlamentarischen Prozesses noch zu Änderungen kommen wird, die vorteilhaft für Photovoltaik-Anlagen wären?

Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zeigt ja, dass ein Gesetz tatsächlich nur in wenigen Fällen exakt so verabschiedet wird, wie es vorher entworfen wurde. Insofern haben wir die Hoffnung, dass es auch beim neuen EEG noch zu Änderungen kommen wird. Es muss noch Anpassungen bei der Belastung für Eigenverbrauch und der Bagatellgrenze geben, sonst wird eine Technologie wie die Solarindustrie, die gerade wieder wettbewerbsfähig wird, direkt wieder abgewürgt. Wir müssen deutlicher machen, dass die Solarbranche nicht das Problem des Strompreisanstiegs, sondern Teil der Lösung für eine nachhaltige Energiewende in Deutschland ist. Die Dezentralisierung der Energieerzeugung in Kombination mit intelligenten Technologien und Speicherlösungen, die wir mittlerweile anbieten können, ist eine wichtige Voraussetzung für das Erreichen der deutschen Energieziele.

Würden Sie eine Verfassungsklage unterstützen, die der Bundesverband Solarwirtschaft und die Verbraucherschützer gegen die Eigenverbrauchsbelastungen in Betracht ziehen?

Diese Frage können wir nicht beantworten. Fakt ist, dass wir die Energiewende in Deutschland unterstützen, denn es handelt sich hierbei um ein weltweit einmaliges Projekt mit Vorzeigecharakter. Die Energiewende in Deutschland wird allerdings nur gelingen, wenn die zentrale und die dezentrale Energieerzeugung in Deutschland koordiniert zusammenspielen. Wir würden uns daher wünschen, dass die Bundesregierung ausgeglichene und verlässliche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer schafft.

Das Interview führte Sandra Enkhardt.

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