Neuer EEG-Gesetzentwurf zeigt wenig Einsicht

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Der aktuelle Gesetzentwurf für die EEG-Reform aus dem Bundeswirtschaftsministerium stammt vom 28. März. Darin sind die Regelungen für die Belastung des Eigenverbrauchs nun auch enthalten, allerdings fehlen zumeist noch die konkreten Angaben. Dabei zeichnet sich ab, dass die Belastung des Eigenverbrauch mit einem Teil der EEG-Umlage für Bestandsanlagen wohl nicht kommen wird. In dem neuen Entwurf, der pv magazine vorliegt, heißt es, dass „ausschließlich Neuanlagen belastet“ werden sollen. Auch Ersatzinvestitionen bei Bestandsanlagen blieben demnach freigestellt. Der Eigenverbrauch aus Inselanlagen, die weder mittel- noch unmittelbar an ein Netz angeschlossen seien, würden ebenfalls ausgenommen. Ebenso Erneuerbare-Energien-Anlagen, die keine Förderung inanspruchnehmen. Eine Bagatellgrenze zieht das Bundeswirtschaftsministerium weiterhin bei 10 Kilowatt Anlagengröße ein.

Ansonsten ist nun der jüngst vom zuständigen Minister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegte Vorschlag in den Entwurf weitgehend integriert. Dabei soll es eine Unterscheidung zwischen Industrieunternehmen geben, die der Besonderen Ausgleichregelung unterliegen, und den restlichen Industrieunternehmen sowie Gewerbe und Mittelstand sowie privaten Verbrauchern. Für die privilegierten Industrieunternehmen solle eine Zahlung von 20 Prozent der Umlage bis zum Erreichen des jeweiligen Deckels gezahlt werden, heißt es in dem Entwurf. Die sonstigen Industrieunternehmen sollten mit einer noch nicht genannten Prozentzahl der Umlage auf ihren Eigenverbrauch belastet werden. Für Gewerbe, Handel imd Dienstleistungen werden die genauen Angaben zur Belastung noch nicht gemacht, aber es ist wohl eine Unterscheidung zwischen Erneuerbaren-Energien-, KWK- und sonstigen Anlagen geplant.

Für Betreiber von neuen Photovoltaik-Anlagen, die Eigenverbrauch nutzen wollen, sollen als Kompensation einen Aufschlag auf die Einspeisevergütung von 0,4 Cent je Kilowattstunde erhalten. Allerdings nur auf die Solarstrommenge, die nicht selbst verbraucht werde, heißt es in dem Entwurf. Das Bundeswirtschaftsministerium will zudem nicht mehr den Begriff „Eigenverbrauch“ verwenden, sondern nutzt die Formulierung „Eigenversorgung“.

Die Verbrände der Erneuerbaren-Energien-Branche appellierten vor dem für Dienstag geplanten Sondergipfel zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Gabriel und den Ministerpräsidenten der Länder nochmals an die Politik. „Der Ausbau der Erneuerbaren darf nicht abgebremst, sondern muss dynamisch fortgesetzt werden", sagte Fritz Brickwedde, Präsident des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Er forderte, dass die Politik ihre Spielräume nutzen müsse, um die Kostendiskussion über erneuerbare Energien zu beenden. So sei denkbar, dass die Stromsteuer entfalle oder die Mehrwertsteuer abgesenkt werde. Momentan verdiene der Staat kräftig bei den Steigerungen des Strompreises mit, sagte Brickwedde, der zugleich einen fairen Kostenvergleich forderte. Weitere Optionen für die Bundesregierung sei die Rückführung der Industrieprivilegien, die auf energieintensive Unternehmen im globalen Wettbewerb beschränkt werden sollten sowie ein Voranbringen eines funktionierenden Emissionshandels.

Der Präsident des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar), Günther Häckl, warnte nochmals eindringlich vor einer Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage. Viele Modelle würden mit dieser zusätzlichen Belastung nicht mehr funktionieren. Die Folge wäre ein weiterer Rückgang des Photovoltaik-Zubaus in Deutschland, voraussichtlich noch unter die politisch gewünschte Grenze von 2500 Megawatt im Jahr, sagte Häckl weiter. Die Unternehmen hätten viel inverstiert, um Eigenverbrauch wirtschaftlich zu machen. Nun sollen diese Modelle wieder zunichte gemacht werden, so seine Kritik. Er erneuerte auch die Position des BSW-Solar, der Nachbesserungen beim Degressionsmechanismus der Photovoltaik-Einspeisevergütung fordert. Die derzeitige Regelung sei nicht geeignet, um einem weiteren Markteinbruch entgegenzuwirken, sagte Häckl. Zudem forderte er, dass Freiflächenanlagen auch weiter über das EEG gefördert werden müssten. Mit Blick auf die geplanten Ausschreibungen sei es notwendig, dass es einen Vergleich gebe. Auch Brickwedde betonte, dass das Ausschreibungsmodell zu Finanzierungsproblemen gerade bei Bürgerenergieanlagen führen werde. „Das Ausschreibungsmodell muss ergebnisoffen getestet werden“, sagte der BEE-Präsident. Über dessen Einführung sollte final erst 2017 entschieden werden. (Sandra Enkhardt)

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