Stahlindustrie kritisiert Pläne zur Belastung des Eigenverbrauchs

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Die Chefs mehrerer deutscher Stahlkonzerne kritisieren die Absicht von Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD), selbst erzeugten und verbrauchten Strom künftig mit der Ökostromumlage zu belasten und damit zu verteuern. „Bei unserem Verbrauch wäre das sicher wieder eine Kostenerhöhung um 30 bis 40 Millionen jährlich“, sagte Thyssen-Krupp-Chef Heinrich Hiesinger am Rande einer Automobilkonferenz in Bochum der Nachrichtenagentur Reuters. Demnach hofft Hiesinger, noch Fakten in die Diskussion über die Zukunft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einbringen zu können, und kündigte an, über die geplante Belastung des Eigenverbrauchs mit Sigmar Gabriel sprechen zu wollen.

Hiesinger ist mit seiner Kritik nicht allein. Die saarländischen Stahlunternehmen rechnen wegen der geplanten Ökosteuer auf selbst erzeugten und verbrauchten Strom mit Zusatzkosten von zwölf Millionen Euro im Jahr, sagte Karlheinz Blessing der FAZ (Mittwochausgabe). Der ehemalige Bundesgeschäftsführer der SPD führt derzeit Saarstahl und Dillinger Hütte als Vorstandsvorsitzender in Personalunion. Großkonzerne wie Mittal könnten mit einer Produktionsverlagerung nach Nord- und Südamerika den hohen Energiekosten in Europa trotzen, so Blessing weiter. Für kleinere Unternehmen aber wird es aus seiner Sicht eng.

Sigmar Gabriel hatte in einer Kabinettsvorlage zur EEG-Novelle seine Pläne zur Belastung des Eigenverbrauchs konkretisiert, die Vorlage wurde von den Ministern beschlossen. Demnach sollen künftig bei Neuanlagen mit erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung 70 Prozent der EEG-Umlage für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom gezahlt werden, also derzeit 4,37 Cent pro Kilowattstunde. Bei Eigenverbrauchsanlagen mit konventionellen Energien sollen 90 Prozent der Umlage bezahlt werden. Für Altanlagen soll die „Begünstigung des Jahres 2013 in Höhe der EEG-Umlage von 5,28 Cent je Kilowattstunde fortgeschrieben“ werden, was derzeit eine Umlage von 0,67 Cent pro Kilowattstunde für Eigenverbrauch aus Altanlagen ergäbe. Ausgenommen von den Regelungen sind dem Papier zufolge eine jährliche Stromerzeugung von maximal zehn Megawattstunden aus bestehenden und neuen Anlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowatt. Auch der Kraftwerkseigenverbrauch soll demnach nicht belastet werden. (Petra Hannen)

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