Gabriel konkretisiert Pläne zur Belastung des Eigenverbrauchs

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Sigmar Gabriel (SPD) hat in der Kabinettsvorlage für die Eckpunkte der EEG Novelle seine Pläne zur Belastung des Eigenverbrauchs konkretisiert. Die Vorlage wurden am Mittwoch von den Ministern beschlossen. Aus der Kabinettsvorlage Gabriels geht hervor, dass künftig bei Neuanlagen mit neuen Energien oder KWK 70 Prozent der EEG-Umlage für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom gezahlt werden sollen, also derzeit 4,37 Cent pro Kilowattstunde. Bei Eigenverbrauchsanlagen mit konventionellen energien sollen 90 Prozent der Umlage bezahlt werden. Für Altanlagen werde die „Begünstigung des Jahres 2013 in Höhe der EEG-Umlage von 5,28 Cent je Kilowattstunde fortgeschrieben“, heißt es in dem Papier weiter. Das ergäbe derzeit eine Umlage von 0,67 bis 0,96 Cent pro Kilowattstunde für Eigenverbrauch aus Altanlagen, je nachdem, ob dann 70 oder 100 Prozent auf die Differenz der heutigen zur letzjährigen Umlage gezahlt werden müssen. Das lässt das Papier im Unklaren.

Außerdem sei eine Bagatellgrenze vorgesehen. Bestehende und neue Anlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowatt müssten für eine jährliche Stromerzeugung von maximal zehn Megawattstunden keine EEG-Umlage zahlen. Auch der Kraftwerkseigenverbrauch werde nicht belastet, heißt es in dem Papier.

Bagatellgrenze aus Sicht der Solarbranche zu niedrig

Die Bagatellgrenze ist damit so niedrig gewählt, dass die meisten Eigenverbrauchsanlagen im Gewerbe davon betroffen sein dürften. Damit ist dieser Entwurf aus Sicht der Solarbranche, für die gerade Eigenverbrauch im Gewerbe ein wichtiges Geschäftsmodell ist, an einem wichtigen Punkt weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben.

Bei den anderen Stellschrauben für den Ausbau der erneuerbaren Energien folgt die Vorlage im wesentlichendem Eckpunktpapier, das Gabriel vor einigen Tagen vorgestellt hat.

Gabriel will „das Grünstromprivileg in allen bisherigen Varianten“  komplett streichen. Die Förderung über das Grünstromprivileg sei "teurer als die Direktvermarktung in der Marktprämie".

Die Solarförderung an sich will Gabriel indes nicht wesentlich ändern. Es wird bei dem „atmenden Deckel“ bleiben – also einer monatlichen Degression der Einspeisevergütungen, die sich am Zubau orientiert. Dabei würden 2,5 Gigawatt pro Jahr angestrebt, das ist das untere Ende des bisher geltenden Ausbaukorridors von 2,5 bis 3,5 Gigawatt. Ob damit die Berechnung der Degression entsprechend dem atmenden Deckel geändert werden soll, steht nicht in dem Entwurf.

Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird es eine Ausschreibungsrunde geben, die als Pilotvorhaben für die Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen ab spätestens 2017 für alle Erneuerbaren gedacht ist. Gabriel will dieses Modell unmittelbar nach der EEG-Novelle in einer Verordnung konkretisieren, wie es in dem beschlossenen Kabinettsentwurf heißt. Im Pilotvorhaben sollen 400 Megawatt Photovoltaik-Leistung pro Jahr ausgeschrieben werden. „Damit wird die gesamte Förderung von Freiflächen auf Ausschreibungen umgestellt“, heißt es in Gabriels Papier. Die damit gebauten Anlagen sollen auf den anestrebten Zubau von 2,5 Gigawatt angerechnet werden.

Mit der EEG-Novelle soll die verpflichtende Direktvermarktung gelten, bei der die Marktprämie die Einspeisevergütung ersetzt, ab Inkrafttreten des neuen EEG für alle Neuanlagen ab einer Leistung von 500 Kilowatt aufwärts, ab 2016 für Anlagen ab 250 Kilowatt und ab 2017 für Anlagen ab 100 Kilowatt aufwärts. Die Managementprämie will Gabriel streichen. Die Vermarktungskosten sollen stattdessen in die Vergütungen eingepreist werden. Für Photovoltaik sollen sie den Plänen zufolge bei 0,4 Cent je Kilowattstunde liegen.

Der Vertrauensschutz für Investoren wird so spezifiziert, dass für Betreiber, die ihre Anlagen nach dem 1. August in Betrieb nehmen, die neuen Regelungen gelten würden. Bereits das geltende EEG habe vorgesehen, dass die Förderbedingungen in 2014 evaluiert würden. Damit sei frühzeitig bekannt gewesen, dass sich die Rechtslage ändern könne. Für genehmigungsbedürftige Anlagen gelte der Vertrauensschutz bis Ende des Jahres, wenn sie vor dem 22. Januar genehmigt worden sind.

Der Zeitplan sieht vor, dass die Bundesregierung die EEG Novelle am 9. April im Kabinett  beschließt. Am 23. Mai soll sie im Bundesrat beraten werden, im Bundestag im Mai und Juni. Im Budestag soll sie am 26./27. Juni, im Bundesrat am 11. Juli beschlossen werden. Am 1. August soll sie in Kraft treten.

Interessant ist, dass in dem Entwurf die Stromerzeugungskosten eines neuen Steinkohle- oder Gaskraftwerks mit 7 bis 11 Cent pro Kilowattstunde geschätzt werden. Dabei spezifiziert der Entwurf nicht, welche CO2-Zertifikatspreise der Berechnung zugrunde gelegt sind und wie hoch die externen Kosten sind. Das macht augenscheinlich, wie konkurrenzfähig erneuerbare Energien bereits sind. Dass die Vergütung für Neuanlagen aus erneuerbaren Energien im Mittel bei 17 Cent pro Kilowattstunde liegen sollen, liegt an den noch hohen Kosten für Wind-Offshore Strom. Nach dem Szenario erzeugen die Anlagen, die in 2015 gebaut werden, drei Terawattstunden Strom pro Jahr, der mit 19 Cent pro Kilowattstunde vergütet werden soll.

(Sandra Enkhardt, Michael Fuhs)

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