Lithiumbatterien sicher transportieren

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Darf ich das Photovoltaik-Speichersystem mit Lithiumakku selbst zur Baustelle transportieren oder nicht? Diese Frage zu beantworten ist nicht trivial. Denn einerseits gelten Lithiumbatterien als Gefahrgut und müssen auch entsprechend behandelt werden. Andererseits gibt es Ausnahmeregelungen, die es Installateuren gegebenenfalls ermöglichen, solche Speicher auch ohne einen Gefahrgutschein zu transportieren.

Besondere Anforderungen

Die UN-Transportvorschriften für Lithiumbatterien sind im ADR, dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, geregelt. Lithiumbatterien sind darin seit Anfang 2009 beim Transport als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft und somit kennzeichnungspflichtig. Der Transport darf zudem nur in geprüfter Gefahrgutverpackung erfolgen.

Darüber hinaus muss jeder lithiumhaltige Akkutyp einen UN-Transport-Test nach Kapitel 38.3 des Handbuches für Prüfungen und Kriterien Teil III bestehen. Erst dann ist der Transport von Lithiumbatterien überhaupt möglich. Auskunft darüber, ob der Akku die erforderlichen Transporttests bestanden hat gibt das UN-T-Zertifikat. Lithiumakkus ohne UN-T-Zertifikat dürfen nicht transportiert werden. Bei Nichteinhaltung drohen bis zu 50.000 Euro Strafe.

Gefahrgut transportieren darf außerdem nicht jeder. Seit 1981 muss der Fahrzeugführer über den sogenannten Gefahrgutschein verfügen. Das heißt, der Fahrzeugführer muss erfolgreich an einer bei der Industrie- und Handelskammer anerkannten ADR-Schulung zum Gefahrenguttransport teilgenommen haben. Dabei handelt es sich in der Regel um eine dreitägige Schulung. Die Kosten für den Gefahrgutschein liegen bei rund 260 Euro und sind förderfähig. Ein Wermutstropfen bleibt, denn der Gefahrgutschein muss alle fünf Jahre erneuert werden.

Erleichterter Transport

Ausnahmen beim Transport von Lithiumakkus ergeben sich durch die im ADR 1.1.3.6 definierte Freigrenzregelung oder Handwerkerbefreiung. Hierin ist geregelt, dass Batteriemodule in kleinen Mengen (bis 450 Liter Transportvolumen und bis 333 Kilogramm Gewicht) von der Anwendung der Gefahrguttransportvorschriften befreit sind. Wichtig ist hierbei allerdings, dass der Installateur den Transport (gemäß 1.1.3.1 lit. c) im Rahmen seiner Haupttätigkeit selbst durchführt. Das heißt, er darf das Lithium-Speichersystem nur transportieren, wenn er als Installateur auch für die Installation oder Wartung des Speichers zuständig ist. Ist dies der Fall, besteht keine Kennzeichnungspflicht am Fahrzeug. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass der Lieferschein mindestens die Anzahl und den Vermerk „Gefährliche Güter in freigestellten Mengen“ enthält.

Darüber hinaus ergeben sich aus der Freigrenzregelung weitere zu berücksichtigende Sicherheitshinweise aus der ADR, die unbedingt eingehalten werden müssen: Der Transport darf nur durch unterwiesenes Personal erfolgen. Die Unterweisungen sind alle zwei Jahre zu wiederholen.

Es ist ein Pulverfeuerlöscher mit einem Fassungsvermögen von mindestens zwei Kilogramm mitzuführen.

Es müssen Maßnahmen getroffen werden, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Dieses kann durch entsprechende Verpackung und Ladungssicherung erfüllt werden.

Es muss für eine ausreichende Be- und Entlüftung gesorgt werden.

Speichersysteme für Photovoltaik

Die Freigrenzregel ist insbesondere bei kleineren und einzeln bestückbaren Photovoltaik-Speichersystemen interessant, die vom Handwerker vor Ort selbst installiert werden können. Für Speichersysteme im Einfamilienhaushalt, die eher selten mehr als zehn Kilowattstunden Speicherkapazität aufweisen, liegt das Gewicht der Batteriemodule in der Regel deutlich unter dem zulässigen Maximalgewicht von 333 Kilogramm.

Installateure müssen allerdings zusätzlich beachten, ob neben der gesetzlichen Freistellung zum Transport auch der Hersteller den Transport für den Handwerker freigibt. Viele Hersteller schreiben in ihren Anleitungen, dass der Transport ausschließlich von autorisiertem und geschultem Fachpersonal durchgeführt werden darf. Die Definition, was ein autorisiertes und geschultes Fachpersonal ist, muss dann der jeweilige Hersteller geben.

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