EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien für Energiesektor

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Die EU-Kommission hat „Leitlinien für staatliche Interventionen im Stromsektor“ veröffentlicht. Damit wolle Brüssel „den Mitgliedstaaten notwendige Informationen, Leitlinien und nachahmenswerte Verfahren an die Hand zu geben, damit sie für ihre nationalen Regelungen die richtigen Entscheidungen treffen“. Es werde aufgezeigt, „wie staatliche Interventionen optimal genutzt werden können, wie laufende Maßnahmen – insbesondere Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien – reformiert werden können und wie neue Maßnahmen wirksam gestaltet werden können“. Die Leitlinien beträfen aber auch die zumeist fossilen Reservekapazitäten, die zum Einsatz kämen, wenn nicht genug Photovoltaik- oder Windstrom vorhanden sei, teilte die EU-Kommission weiter mit. „Die Energieversorgung muss kosteneffizient sein und den sich ändernden Rahmenbedingungen Rechnung tragen", erklärte EU-Energiekommissar Günther Oettinger (CDU).

Mit Blick auf die Fördergesetze für erneuerbare Energien stellt die EU-Kommission fest, dass viele Mitgliedsstaaten begonnen hätten, ihre Regelungen zu reformieren – vor allem vor dem Hintergrund des steigenden Anteils und technologischen Fortschritts sowie des Rückgangs der Photovoltaik-Preise. Insgesamt vier Grundsätze gibt die EU-Kommission vor. Erstens sollte die finanzielle Unterstützung auf ein „notwendiges Maß“ beschränkt werden und dabei helfen, die Erneuerbaren wettbewerbsfähig zu machen. Zweitens sollten Förderregelungen flexibel ausgestaltet werden, um auf sinkende Erzeugungskosten reagieren zu können. „Mit zunehmender Reife sollten die Technologien allmählich den Marktpreisen ausgesetzt werden, und mit der Zeit sollte die Förderung ganz eingestellt werden“, heißt es dazu weiter. Dabei wird eine Abschaffung der Einspeisevergütung angeregt und diese sollte durch andere Instrumente wie Prämien ersetzt werden. Im dritten Punkt warnt die EU-Kommission dann ausdrücklich vor unangekündigten und rückwirkenden Änderungen, die die Investitions- und Planungssicherheit für bestehende Anlagen in Frage stellten. Diese müssten vermieden werden. Als letztes fordert die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten auf, ihre Strategien zur Förderung von Erneuerbaren besser aufeinander abzustimmen. Dies würde die kosten für die Verbraucher niedrig halten.

Ebenfalls vier Leitlinien veröffentlichte Brüssel dazu, wie Reservekapazitäten kosteneffizient gestaltet werden könnten. So müssten die Regierungen zunächst die Ursachen für die unzureichende Erzeugung analysieren, bevor sie über Kapazitätsmechanismen entscheiden, heißt es aus Brüssel. Außerdem sollen „alle Wettbewerbsverzerrungen“ beseitigt werden, die Investitionen in Erzeugungskapazitäten beschränkten. Ursachen könnten „regulierte Preise oder hohe Subventionen für erneuerbare Energien“ sein. Die Regierungen sollten zudem sicherstellen, dass die Erneuerbaren auf Marktsignale reagierten und Flexibilität auf der Nachfrageseite unterstützten. Viertens: „Reservekapazitätsmechanismen sollten nicht nur auf den nationalen Markt ausgerichtet sein, sondern die europäische Perspektive einbeziehen.“

Die EU-Kommission stellt abschließend klar, dass es sich bei den Leitlinien nicht um einen verbindlichen Rechtsakt handele. Dennoch werde Brüssel bei der Prüfung staatlicher Interventionen zur Förderung von Erneuerbaren und weiterer Maßnahmen auf diese Grundsätze zurückgreifen. Sie seien „maßgeblich für die künftige Durchsetzung der EU-Regeln für staatliche Beihilfen oder des EU-Energierechts“. Die EU-Kommission prüfe zudem, ob sie Rechtsinstrumente durch Anwendung der Grundsätze vorschlagen soll.

Deutschland droht aus Brüssel derzeit ein Beihilfeverfahren wegen des EEGs. Im Sommer hatte Medienberichten zufolge der zuständige Wettbewerbskommissar Almunia die Eröffnung des Verfahrens auf Bitten von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verschoben. Diese wollte eine Diskussion über die weitere Förderung der Erneuerbaren nicht im Wahlkampf führen. (Sandra Enkhardt)

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