Schweiz kürzt Solarförderung

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Die Schweiz kürzt die Solarförderung ab dem kommenden Jahr. Der Bundesrat in Bern habe nun beschlossen, dass Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2014 in Betrieb genommen werden, nur noch 20 statt 25 Jahre die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) erhalten werden. Von der ursprünglich geplanten sofortigen Verkürzung um zehn Jahre habe der Bundesrat Abstand genommen, weil bei Anhörungen für diesen Fall vor „großen Markterschütterungen“ gewarnt worden sei. Zudem würden die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen weniger stark gekürzt, als es noch bei einer Anhörung zum Thema vorgeschlagen worden sei, teilte der Bundesrat mit. Allerdings sei geplant, die Vergütungssätze künftig regelmäßig an die Preisentwicklung der Solarmodule anzupassen. Die Solarförderung wird ab Januar 2014 je nach Typ und Größe der Photovoltaik-Anlage zwischen 17,2 und 30,4 Rappen (umgerechnet 13,9 und 24,7 Cent) pro Kilowattstunde liegen. Bis zum Jahresende wird Solarstrom noch mit 21,6 bis 42,8 Rappen (17,6 bis 34,8 Cent) je Kilowattstunde vergütet.

Für die Neuberechnung der Vergütungssätze sei aus die restliche Betriebszeit nach dem 20. Jahr einbezogen worden. So würden die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen auch zwischen dem 21. und dem 25. Produktionsjahr ihren Eigenverbrauch mit Solarstrom decken können und daher Strombezugskosten sparen. Die neuen Vergütungssätze würden zudem den stark gesunkenen Preisen von Solarmodulen seit der letzten Revision vom März 2012 Rechnung tragen. Auch die Installationskosten und Unterhaltskosten für Photovoltaik-Anlagen seien seither gesunken, was sich in den neuen Tarifen widerspiegele. Die bisherige automatische jährliche Degression der KEV um acht Prozent entfalle. Ab Januar 2015 würden die Photovoltaik-Vergütungssätze neu berechnet und an die Marktentwicklung angepasst, teilte der Bundesrat mit.

Vor der Entscheidung des Bundesrats hatte es zwischen Mitte August und Mitte September Anhörungen zur Revision der Energieverordnung gegeben. Insgesamt seien 181 Stellungnahmen eingereicht worden, die sich mehrheitlich auf die Änderung der KEV bezogen hätten, hieß es weiter. Auf besonders heftige Kritik seien dabei die vorgeschlagenen Senkungen der Photovoltaik-Tarife sowie die Abschaffung der Kategorie für integrierte Photovoltaik-Anlagen gestoßen. Die Kategorien für integrierte Photovoltaik-Anlagen hat der Bundesrat im Zuge der Neuordnung von fünf auf zwei reduziert. Künftig gibt es nur noch Aufschläge integrierte Anlagen bis 30 und bis 100 Kilowatt Leistung. Weitere Änderungen der Energieordnung gab es in den Bereichen der erneuerbaren Energien und bei Energieetiketten für Elektrogeräte, die ebenfalls ab dem 1. Januar 2014 wirksam werden. (Sandra Enkhardt)

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