Im Zuge der vorläufigen Insolvenz ist noch kein Investor für die Gehrlicher Solar AG gefunden worden. Am 27. September habe das Amtsgericht München nun das Insolvenzverfahren über das Photovoltaik-Unternehmen eröffnet, teilte die Münchner Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen mit. Der dort beschäftigte Rechtsanwalt Oliver Schartl sei zum Insolvenzverwalter bestellt worden, nachdem er auch bereits im vorläufige Verfahren als Verwalter tätig war. Das Betriebs- und Wartungsgeschäft von Gehrlicher Solar werde derzeit uneingeschränkt fortgeführt und die Suche nach Investoren für das Deutschlandgeschäft intensiv fortgesetzt, erklärte Schartl auf Nachfrage von pv magazine.
Die Auslandsgesellschaften von Gehrlicher Solar seien weiterhin unhängig und nicht insolvenzgefährdet, hieß es. Die operative US-Tochter des deutschen Photovoltaik-Unternehmens war bereits Ende August von der M+W Americas übernommen worden. Die Gehrlicher Solar AG stellte Anfang Juli einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München. Zur Begründung führte das Photovoltaik-Unternehmen die Einführung der vorläufigen Importzölle für kristalline Photovoltaik-Produkte aus China an. Damit hätten sich die Marktbedingungen für Gehrlicher Solar derart verschlechtert, dass sich das Unternehmen nicht in der Lage sah, die Bedingungen für einen laufenden Kreditvertrag über 85 Millionen Euro zu erfüllen. Das Bankenkonsortium hatte daraufhin angekündigt, die Kredite zu kündigen. (Sandra Enkhardt)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.