Monopolkommission empfiehlt schwedisches Quotenmodell

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Die Monopolkommission hat ihr viertes Sondergutachten zum deutschen Strom- und Gasmarkt mit dem Titel „Energie 2013: Wettbewerb in Zeiten der Energiewende“ vorgelegt. Im Schwerpunkt befasst sich das Gutachten mit der der Ausgestaltung der Energiewende, wo die Wettbewerbshüter nach eigenen Angaben „erhebliche Effizienzdefizite“, etwa durch Überförderung festgestellt haben, die für zusätzliche Kosten- und Preissteigerungen verantwortlich seien. Diese seien aber nicht allein auf das EEG zurückzuführen, sondern resultierten auch aus dem erforderlichen Netzausbau und den neuen Ausgleichsmechanismen.

„Infolge der enormen strukturellen Veränderungen, welche die Energiewende mit sich bringt, wurden zum Teil wettbewerbsferne Regelungen geschaffen, die dringend einer Nachsteuerung bedürfen“, heißt es bei der Monopolkommission. Daher schlägt die Monopolkommission die Abschaffung des EEG vor. Weiterhin empfiehlt sie, „die Förderung erneuerbarer Energien auf ein wettbewerbliches und technologieneutrales Quotenmodell nach schwedischem Vorbild umzustellen, die räumliche Ansiedlung von Erzeugungsanlagen durch eine Komponente in den Netzentgelten wirksam zu steuern sowie nicht voreilig durch die Einführung von Kapazitätsmärkten weitere Kostensteigerungen herbeizuführen“. Damit könnten die Kosten für die Energiewende im Griff gehalten werden. Gleichzeitig lehnt die Kommission eine Einführung eines Bundesenergieministeriums ab, da dies mehr Nach- als Vorteile habe.

Zur konkreten Ausgestaltung des Fördersystems für erneuerbare Energien haben die Wettbewerbshüter der Bundesregierung noch weitere Vorschläge. Auch ihrer Sicht sollten das nationale Fördersystem und der europäische Emissionshandel aufeinander abgestimmt sein. Das EEG müsse zudem künftig einen langfristigen Pfad für den jährlichen Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen enthalten. Diese sollten überdies nicht gefördert werden, wenn der Börsenstrompreis negativ sei, schreibt die Monopolkommission. Weitere Empfehlungen im Sondergutachten beziehen sich auf den notwendigen Netzausbau, der aus Sicht der Monopolkommission reduziert werden sowie eine Stärkung des Wettbewerbs im Großhandel von Strom und Gas. (Sandra Enkhardt)

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