Der EU-Handelskommissar Karel De Gucht zeigte sich auf einer Pressekonferenz in Brüssel zufrieden mit der Lösung im Streit um billige kristalline Photovoltaik-Importe aus China. Beide Seiten hätten sich auf eine freiwillige Selbstverpflichtung geeinigt, die den chinesischen Photovoltaik-Herstellern Mindestimportpreise sowie eine maximale Einfuhrmenge vorschreibe, sagte De Gucht ohne jedoch genaue Zahlen zu nennen. Die Kombination aus festgelegtem Preis und Quantität solle dazu führen, dass sich der europäische Photovoltaik-Markt und damit die Hersteller erholen könnten.
70 Prozent der chinesischen Hersteller kristalliner Photovoltaik-Produkte hätten diese Vorgaben akzeptiert. Für die restlichen 30 Prozent würden ab 6. August dann die vorläufigen Anti-Dumpingzölle von 47,6 Prozent gelten. Mit dem Mindestpreis solle der Preisverfall gestoppt werden, sagte De Gucht weiter. Die Festlegung einer Einfuhrquote solle zudem den europäischen Herstellern mehr Platz geben, um eigene Produkte zu verkaufen. So liege die festgelegte Menge unter dem bisherigen Marktanteil chinesischer Hersteller von 80 Prozent. Die freiwillige Verpflichtung der chinesischen Hersteller solle zunächst bis Ende 2015 gelten. Allerdings muss der Kompromiss nun erst noch mit den EU-Mitgliedsstaaten diskutiert und anschließend von der EU-Kommission abgesegnet werden.
Mit Blick auf das noch laufende Anti-Subventionsverfahren sagte De Gucht: Die Ergebnisse aus dem Anti-Dumpingverfahren würden nun auch in die Anti-Subventionsverfahren einbezogen. Er wollte sich nicht konkret äußern, ob die EU-Kommission nun vorläufige Anti-Subventionszölle verhängen werde oder nicht. Eine Entscheidung darüber werde bis zum 6. August fallen.
De Gucht verwies mehrfach auf den internationalen Wettbewerb auf den Photovoltaik-Märkten. Etwa bei der Frage, warum die EU-Kommission nun Mindestimportpreise akzeptiert habe, die teilweise unter den derzeitigen Spotmarktpreisen für Solarmodule läge. Er verwies dabei auf Photovoltaik-Hersteller aus Japan und den USA, die ebenfalls mit den europäischen Herstellern um Marktanteile konkurrierten. Der Klage von EU ProSun, die gegen den Kompromiss beim Gerichtshof in Luxemburg vorgehen will, räumte De Gucht wenig Erfolgschancen ein. Es sei aber das Recht von EU ProSun diesen Weg zu gehen. Gleichzeitig verwies der EU-Handelskommisar darauf, dass sich auch die Gegenseite – die Allianz für bezahlbare Sonnenenergie (AFASE) – unzufrieden mit der nun erzielten Verhandlungslösung gezeigt habe. Die Vereinigung hatte am Wochenende die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, die vereinbarten Bedingungen nicht zu akzeptieren, da jegliche Preiserhöhungen für europäische Installateure und Projektentwickler nicht tragbar seien. De Gucht hingegen sieht es als Erfolg der Politik, dass nun beide Seiten gegen den Kompromiss seien. (Sandra Enkhardt)
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