Direktverbrauch von Solarstrom auch für Mieter möglich

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Eine Eigenversorgung mit Solarstrom vom eigenen Dach ist für Mieter noch eher selten. Da sie nicht die Eigentümer der Dachfläche beziehungsweise der Photovoltaikanlage sind, gilt nicht die herkömmliche Eigenverbrauchsregelung sondern der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelte Eigenverbrauch durch Dritte. Dies realisiert das Unternehmen Engynious Energy Solutions nun für Mieter der Wohnungs- und Baugesellschaft Wolfen in der Praxis.

pv magazine: Warum sollten sich Mieter dafür entscheiden, Solarstrom vom eigenen Dach direkt selbst zu verbrauchen?

Zrost: Die Mieter profitieren dabei vor allem von einem niedrigeren Strompreis. Im Schnitt ist der Strom 10 Prozent günstiger im Bezug und 10 Prozent günstiger in der Grundgebühr. Außerdem wird der Preis für unsere Kunden in den kommenden Jahren 10 Prozent weniger ansteigen als der ortsübliche Strompreis. Damit wollen wir erreichen, dass die Kunden einerseits von Anfang an Stromkosten sparen können, aber andererseits auch langfristig Vorteile davon haben.

Wie schaffen sie es, den Strompreis des Energieversorgers für den Mieter zu unterbieten?

Zrost: Wir kümmern uns in Kooperation mit dem lokalen Energieversorger um die Planung, Installation, Finanzierung, Betrieb und Abrechnung der Photovoltaikanlagen. Durch die stark gefallenen Kosten der Photovoltaik erreichen wir heute attraktive Gestehungskosten von Solarstrom. Wir legen unsere Systeme so aus, dass die Mieter möglichst hohe Deckungsgrade mit diesem günstigen Solarstrom erreichen können. Vom Deckungsgrad hängt es dann auch ab, wie sich der genaue Strompreis berechnet. Wir simulieren den möglichen Anteil an Solarstrom im Vorfeld und bieten dem Mieter dann individuell einen Strompreis an. Der Preis, den die Mieter zahlen, ist dann ein Mischpreis aus dem Angebot des Energieversorgers und den Gestehungskosten des Solarstroms. Hinzu kommt, dass beim lokalen Verbrauch des Solarstroms Netzentgelte teilweise entfallen und wir eine eigenentwickelte Software einsetzen, die die Daten aus der Anlagenüberwachung mit denen der für die Betriebsführung und die Abrechnung notwendigen verzahnt und automatisch für uns aufbereitet.

Wie funktioniert dann die Abrechnung für den Mieter?

Zrost: Da wir die Energieversorgung des Mieters übernehmen, muss der Mieter nur noch mit uns abrechnen und nicht mehr mit dem lokalen Energieversorger. Es handelt sich dabei um ein spezielles Modell, das die Clearingstelle schon letztes Jahr definiert hat (*). Dieser Ansatz eignet sich genau für solche Einsatzgebiete, wo mehrere Parteien beteiligt sind und es um relativ kleine Verbräuche geht. Jeder Mieter bekommt dann einen Zähler und wir errechnen aus den Werten das Verhältnis aus Solarstrom und Netzstrom, den der Mieter verbraucht. Am Ende des Monats bekommt der Mieter dann seine Stromrechnung mit den vereinbarten Preisen von uns.

Das Gespräch führte Mirco Sieg

* Nachträglicher Hinweis der Clearingstelle: Die Empfehlung 2011/2/2 widmet sich speziell den messtechnischen Fragen des Eigenverbrauchs von Solarstrom nach § 33 Abs. 2 EEG 2009. Sie können die Empfehlung unterhttp://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2011/2 herunterladen. Für die Frage der messtechnischen Erfassung und Abrechnung des Solarstroms bei Eigenverbrauch durch mehrere Personen, beispielsweise Mieter, sind insbesondere der Abschnitt 3.4.3, sowie die im Anhang unter 4.4 bis 4.6  dargestellten Messchaltbilder von Bedeutung.

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