EEG-Umlage vor dem Bundesgerichtshof

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Mit ihrer Musterklage gegen die EEG-Umlage ist die Textilveredlung Drechsel am Dienstag vor den Bundesgerichtshof gezogen. Die Richter der Vorinstanz, des Oberlandesgerichts in Hamm, hatten die Klage des bayerischen Textilherstellers im April dieses Jahres in zweiter Instanz verhandelt und abgewiesen und damit die Entscheidung des Landgerichts Bochum in erster Instanz bestätigt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas hatten die Richter in Hamm aber die Möglichkeit der Revision vor dem Bundesgerichtshof eingeräumt.
2012 hatten insgesamt drei Textilunternehmer gegen die EEG-Umlage zur Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien geklagt. Da die Klage der Textilveredlung Drechsel nun beim Bundesgerichtshof liegt, ruhen die beiden anderen Verfahren. Alle stützen sich auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen von der Universität Regensburg, das eine Verfassungswidrigkeit der Umlage feststellte. Das Oberlandesgericht Hamm kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die EEG-Umlage nicht verfassungswidrig sei: Das EEG verstoße nicht gegen die im Grundgesetz verankerten Grundsätze der Finanzverfassung, weil die an die Letztverbraucher weitergegebene EEG-Umlage keine „verfassungswidrige Sonderabgabe“ oder öffentliche Abgabe sei, so die Richter. Eine Verfassungswidrigkeit aus anderen Gründen, insbesondere wegen der Verletzung von Grundrechten, sei nicht ersichtlich und von der Klägerin auch nicht vorgetragen worden.
„Wir haben nach wie vor keinen Zweifel daran, dass die EEG-Umlage verfassungswidrig ist“, sagt Bernd Drechsel, Geschäftsführer des klageführenden Unternehmens. Er kritisiert zudem fehlende Planbarkeit: „Ich zahle heute 15 mal so viel EEG-Umlage wie vor zehn Jahren. Im nächsten Jahr muss ich möglicherweise einen Kredit aufnehmen, um die Umlage zu zahlen. Das ist pervers.“ Als Fehler im System wertet Drechsel zudem, dass seine Investitionen in Energieeffizienz ihm Nachteile bringen. „Ich habe den Energieanteil an der Bruttowertschöpfung auf unter zehn Prozent gesenkt. Der Dank dafür ist, dass ich nicht unter die Härtefallregelung falle und die volle EEG-Umlage zahlen muss.“
Unterstützt werden die klagenden Unternehmen vom Gesamtverband textil+mode, der eine haushaltsfinanzierte Energiewende fordert. Der Verband wertet die Zulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof so, dass das Oberlandesgericht Hamm indirekt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage eingeräumt habe. Nun hofft der Gesamtverband auf eine schnelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs, um anschließend die Klage vor das Bundesverfassungsgericht bringen zu können. (Petra Hannen)

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