Bündnis will EEG-Umlage abschaffen

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Nach einem Bericht des „Handelsblatts“ (Dienstagausgabe) fordert ein breites Bündnis aus der Wirtschaft die Abschaffung der EEG-Umlage und die Umstellung der Förderung erneuerbarer Energien auf eine Haushaltsfinanzierung. Der Zusammenschluss von sieben Verbänden stehe für 10.000 Unternehmen mit 2,5 Millionen Beschäftigten. Namentlich wird aber nur der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung genannt. Es handele sich aber um Branchen, die nicht von der Ausgleichsregelung bei der EEG-Umlage profitierten. „Wenn die Energiewende gelingen soll, bedarf es einer Neuausrichtung der Finanzierung“, zitiert das „Handelsblatt“ aus dem Eckpunktepapier der Verbände. Das Umlagesystem sollte nach deren Ansicht durch einen „Energie-Soli“ ersetzt werden. Dem Bericht zufolge erwartet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dass der Entlastungsbetrag für die privilegierten Unternehmen in diesem Jahr von fünf auf sieben Milliarden Euro steigen werde. Kosten, die dann von den übrigen Unternehmen und privaten Stromkunden getragen werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat indes auch die Listen mit den Unternehmen veröffentlicht, die in diesem von der Besonderen Ausgleichsregelung bei der EEG-Umlage profitieren. Ihre Zahl liege in diesem Jahr bei 1691 Unternehmen mit insgesamt 2262 Abnahmestellen. Die privilegierte Strommenge, auf die damit nur eine EEG-Umlage von 0,05 Cent je Kilowattstunde gezahlt werden müsse, stieg damit dem BAFA zufolge auf 94.181 Gigawattstunden. Aus einer früheren Meldung des Bundesamts geht hervor, dass ursprünglich sogar 2057 Unternehmen für insgesamt 3186 Abnahmestellen einen Antrag auf Zahlung der stark verminderten EEG-Umlage gestellt hatten. Im Jahr 2012 profitierten noch 734 Unternehmen mit 979 Abnahmestellen von der Besonderen Ausgleichsregelung. Die Menge des privilegierten Letztverbrauchs hat sich nach den offiziellen Angaben auf 85.402 Gigawattstunden belaufen. Die Höhe der EEG-Umlage für nicht-privilegierte Verbraucher beträgt derzeit 5,277 Cent je Kilowattstunde. Voraussetzung für eine Befreiung sind ein Mindeststromverbrauch von einer Gigawattstunde jährlich oder ein Stromkostenanteil von mindestens 14 Prozent an der Bruttowertschöpfung. (Sandra Enkhardt)

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