Polen ringt weiter um EEG

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Die Förderung der erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Wind und Biomasse könnte nun in Polen etwas niedriger sein. Nachdem ein Konjunktureinbruch das Haushaltsdefizit vergrößert hat, überlegt das Wirtschaftsministerium in Polen bei dem noch nicht verabschiedeten Fördergesetz nachzujustieren.  „Wir wollen die Förderung nicht rückgängig machen, aber die Forschritte bei den Technologien erlaubten es, die Höhe der Unterstützung früher als geplant zu reduzieren“, sagte Polens stellvertretender Wirtschaftsminister, Jerzy Pietrewicz, der Nachrichtenagentur Bloomberg.
Es werde höchstwahrscheinlich auf der Basis des Nationalen Aktionsplans eine Förderobergrenze für bestimmte Techniken geben, sagt Rechtsanwalt Christian Schnell, Partner der Warschauer Kanzlei DMS, auf Anfrage von pv magazine. Es werde vier Töpfe für die verschiedenen Technologien geben. Photovoltaik werde dabei wohl in den Korb „Sonstiges“ einsortiert. Sofern die vorgeschriebenen Quoten für die einzelnen Fördertöpfe nicht erfüllt würden, könnte dann auch wieder das Co-Firing von Biomasse in Kohlekraftwerken zur Abdeckung des Anteils Erneuerbaren in Polen hinzugezogen werden, sagt Schnell weiter. Dies gelte dann bis 2020, nicht nur wie bislang geplant bis 2017.
Die Änderungsvorschläge des Wirtschaftsministeriums beziehen sich auf Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung, die über den Handel mit Grünstromzertifikaten gefördert werden sollen. Für kleinere Systeme plant die Regierung Einspeisetarife. Den größeren Anlagen werden je nach Technologien über einen Korrekturfaktor eine bestimmte Zahl an Grünstromzertifikaten zugeteilt. Entgegen den bisherigen Plänen will die Regierung in Warschau den Korrekturfaktor nun nur noch für zwei Jahre und mehr für fünf Jahre im Voraus festlegen, wie Rechtsanwalt Schnell sagt. Zudem würden sie wohl nochmal herabgesetzt. Schnell rechnet damit, dass auch erst gegen Ende des Gesetzgebungsverfahrens die Quote wirklich festgesetzt werde. 
Polen muss allerdings mehr für die Förderung erneuerbaren Energien tun. „Das EEG muss vor der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden, da es in Kraft treten soll, bevor der Europäische Gerichtshof über die Strafen wegen Nichtumsetzung der Richtlinie 28/2009 entscheidet“, sagt Rechtsanwalt Schnell. Polen drohte eine Strafzahlung von 133.000 Euro am Tag, wenn die Richter die Forderung der EU-Kommission bestätigen würden.  Polens Regierung hofft nun aber mit den nachträglichen Änderungen die staatliche Unterstützung für die erneuerbaren Energien im kommenden Jahr von 10,8 auf 5,5 Milliarden Zloty zu drücken. Umgerechnet entspricht dies eine Halbierung auf etwa 1,3 Milliarden Euro.
Polen deckt derzeit etwa 90 Prozent seines Strombedarfs derzeit mit Kohle. Der Anteil der Erneuerbaren liegt bei etwa zwei Prozent. Er soll nach den Vorgaben der EU aber bis 2020 auf 15 Prozent steigen. Dazu braucht es aber ein Fördergesetz, dass vor allem den Bau neuer Photovoltaik-Anlagen, aber auch Windkraftanlagen weiter voranbringt. Nach Angaben von Schnell wird das EEG in Polen aber wohl nicht vor dem 1. Quartal 2014 in Kraft treten. (Sandra Enkhardt)

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