SiC Processing hat kaum Insolvenzmasse

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Im vergangenen Dezember hatte die SiC Processing GmbH mit Sitz in Hirschau einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Amberg eingereicht. Seitdem versucht sich das Unternehmen in Eigenverwaltung zu sanieren. Der Restrukturierungplan musste bis zum 19. März eingereicht werden. Die Gläubiger waren aufgefordert ihre Forderungen bis zum 24. März anzumelden. Nun hat der vom Gericht bestellte Sachwalter der SiC Processing GmbH Hubert Ampferl dem Amtsgericht Amberg die Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 285, 208 InsO angezeigt.

Das bedeutet, dass die Forderungen der meisten Gläubiger wahrscheinlich nicht erfüllt werden können. In einer entsprechenden Quasi-ad-hoc-Mitteilung der SiC Processing GmbH heißt es dazu: „Damit müssen zunächst Altmasseverbindlichkeiten nicht mehr erfüllt werden. Dieser Schritt eröffnet der Gesellschaft die Möglichkeit, ihren vertraglichen Verpflichtungen aus Dienstleistungs-, Liefer- und Arbeitsverträgen etc. nachzukommen und die daraus resultierenden Neumasseverbindlichkeiten zu bezahlen.“ (Mirco Sieg)

Nachtrag: Das Tochterunternehmen SiC Processing (Deutschland) GmbH mit Sitz in Bautzen ist nach eigener Angabe weder vom Schutzschirm- bzw. Insolvenzverfahren noch von der Masseunzulänglichkeit betroffen. Die Angaben im Artikel betreffen ausschließlich das Unternehmen SiC Processing GmbH mit Sitz in Hirschau.

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