Altmaier sieht Konsens für grundlegende EEG-Reform

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„In diesem Jahr werden die erneuerbaren Energien in Deutschland erstmals die Atomkraft überholen“, sagte Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) im Anschluss des Energiegipfels im Kanzleramt.  Damit erhöhten sich zugleich die Anforderungen an die Netzintegration. Es habe einen breiten Konsens über die Notwendigkeit einer EEG-Reform zwischen den Vertretern der Regierung und den Verbänden gegeben, sagte Altmaier weiter. Zugleich verteidigte er die von ihm und Bundeswirtschaftsminister Rösler vorgeschlagene Strompreisbremse erneut. Sie befinde sich derzeit in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Bis Ende März sollte Klarheit herrschen. Dann müsse geschaut werden, ob die EEG-Änderungen noch vor der Bundestagswahl umgesetzt werden könnten, so Altmaier weiter.

Bei dem Treffen waren neben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auch mehrere Minister, darunter FDP-Wirtschaftsminister Philipp Rösler sowie zahlreiche Vertreter von Umwelt- und Wirtschaftsverbänden vertreten. Merkel sagte, die Zeit bei der Energiewende dränge. Alle Seiten hätten sich auf gemeinsame Arbeitsstrukturen verständigt. Ein zentraler Punkt dabei seien die verschiedenen Plattformen zu verschiedenen Themen wie Netzausbau, erneuerbaren Energien, Kraftwerken und Energieeffizienz. Dort werde der Dialog zwischen den Ministerien und den Beteiligten sowie den Bürgern geführt, erklärte Merkel. Einmal jährlich solle es künftig ein Steuerungstreffen im Kanzleramt geben. Auch die Abstimmung zwischen Bundesregierung und den Ministerpräsidenten über die Energiewende sei zweimal jährlich eingeplant. Ende März wird es ein Treffen zwischen der Bundeskanzlerin und den 16 Ministerpräsidenten zu diesem Thema geben. Hinzu komme ein Monitoringbericht, der über die Fortschritte informiere.

Netzkostenbefreiung für Unternehmen nichtig

Am Mittwoch hatte es ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegeben, in dem die Richter entschieden, dass die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten nichtig sei. Sie hoben die „die aufgrund dieser Verordnung erlassenen Ausführungsbestimmungen der Bundesnetzagentur“ auf. Das Energiewirtschaftsgesetz sei keine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Befreiung der Netzentgelte, begründete der vorsitzende Richter Wiegand Laubenstein die Entscheidung. Die vollständige Befreiung verstoße unter anderem gegen den Gleichheitsgrundsatz. Fünf regionale und überregionale Netzbetreiber hatten die Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen angegriffen. Die Bundesregierung will das Urteil nun prüfen. Das weitere Vorgehen sei noch zu klären, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Wahrscheinlich müsste die Verordnung für die Netzentgelte aber neu geregelt werden, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.  (Sandra Enkhardt)

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