EU führt Registerpflicht für chinesische Module ein

Teilen

Die EU-Kommission hat eine Registerpflicht für kristalline Photovoltaik-Produkte aus China erlassen. Die Verordnung 182/2013 ist mit der heutigen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam. Bei den Zollämtern der EU-Mitgliedsstaaten müssten ab sofort kristalline Solarmodule sowie Wafer und Zellen aus kristallinem Silizium erfasst werden, heißt es in der Verordnung. Dünnschichtmodule sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Bis zum 6. Juni hat die EU-Kommission nun Zeit vorläufige Anti-Dumpingzölle auf kristalline Photovoltaik-Produkte aus China zu verhängen. Die endgültige Entscheidung über Strafzölle, neben der Anti-Dumpingklage läuft auch noch ein Anti-Subventionsverfahren gegen chinesische Hersteller in der EU, wird aber erst zum Jahresende fallen. Dann wird die Welthandelsorganisation auch entscheiden, ob die Strafzölle rückwirkend gelten. Die Rückwirkung würde sich dann bis auf den 5. März beziehen.

Die Vereinigung europäischer Photovoltaik-Hersteller, EU ProSun, die die Klagen in Brüssel eingereicht hat, begrüßte die Registerpflicht für chinesische Hersteller. Dies sei ein „wichtiger Schritt im laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren“.  Die Allianz für Bezahlbare Solarenergie (AFASE) bezeichnete die Registrierungspflicht hingegen als „ungerechtfertigtigt“. Zugleich verwies AFASE auch darauf, dass die Registrierung noch nicht zwangsläufig die Verhängung von Strafzöllen bedeute, sondern nur die Möglichkeit eröffne, Strafzölle rückwirkend zu verhängen. Auch EU-Sprecher John Clancy betonte: „Die Registrierung von Einfuhren bestimmter Produkte in Handelsschutzverfahren ist nichts Ungewöhnliches.“

Verunsicherung bei Projektierern

Die Photovoltaik-Unternehmen aus China und Europa bewerten die Verlautbarungen aus Brüssel sehr unterschiedlich. Der Europa-Sprecher des chinesischen Photovoltaik-Herstellers Suntech, Björn Emde, erklärte: „Wenngleich dies eher eine Formalität ist und die EU noch nie rückwirkende Strafzölle angeordnet hat, wird die Verunsicherung doch negative Auswirkungen auf die Solarbranche in Europa haben.“ Diese treffe vor allem die Installateure und Händler in Europa. Bei Innotech Solar heißt es hingegen, dass Großhändler und Projektierer verstärkt Solarmodule europäischer Herkunft nachfragten, um rückwirkende Strafzahlungen zu umgehen. „Am Markt herrscht große Verunsicherung, da der Importeur die Zölle bezahlen muss. Nur wer europäische Solarmodule einkauft, geht kein Risiko ein“, erklärt Thomas Hillig, Vertriebs- und Marketingchef bei Innotech Solar. Die chinesischen Hersteller versuchten vermehrt, dieses Risiko auf ihre Kunden zu übertragen.  Dies erschwere die Planbarkeit von Projekten und einige chinesische Hersteller würden daher bereits vorausschauend die Preise erhöhen, so Hillig weiter.

Im September 2012 hatte EU ProSun zunächst eine Anti-Dumpingklage bei der EU-Kommission gegen die Konkurrenz aus China eingeleitet. Rund zwei Monate später folgte eine Anti-Subventionsbeschwerde. Beide Verfahren müssen laut EU bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Bereits im vergangenen Jahr waren in den USA Strafzölle gegen chinesische Hersteller kristalliner Photovoltaik-Produkte  von bis zu 250 Prozent verhängt worden. (Sandra Enkhardt)

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in Kürze bei uns. Wir planen ab Mitte nächster Woche dazu sukzessive Hintergrundberichte und Analysen auf unsererThemen-Spezialseite einzustellen.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.